Beiträge von Biber

    Mir fällt gerade ein, dass in Speyer (Rheinland-Pfalz) an diversen Seen Polizeikotrollen angekündigt wurden. Das betrifft Seen an denen Baden nicht erlaubt ist. Ich glaube 20 oder 40 Euro um den Dreh ist die Strafe.


    Zu Baggerseen an denen gebaggert wird, wollte ich noch sagen, das die Sicht nicht unbedingt schlecht sein muss. Bei uns gibt es aktive Baggerseen die eine absolute Top Sicht (verhältnismässig) haben. In Speyer haben da auch ein Tauchverein einen eigenen Uferbereich gepachtet.


    Die Seite von dem Anwalt mit Gewässerrecht usw. ist echt spitze. Hab sie mal komplett durchgelesen. Sie hat auch die meisten Fragen beantwortet.
    Allerdings habe ich nirgends etwas über Naturschutzgebiete gefunden. Was klar ist, das man nur Uferbereiche benutzen darf (generell) die begehbar sind, ohne das man Pflanzen zerstört. Das man Tiere nicht stören darf, sowie das Fernhalten von Brut und Laichplätzen ist auch klar.
    Was ist jetzt aber wirklich verboten? In unseren Naturschutzgebieten gibt es z.B. angelegte Angelstege. Baden scheint an diesen Stegen auch erlaubt zu sein. Modellboote sind verboten soweit ich weis, da sich Tiere gestört fühlen. Allerdings gibt es einen Modellsportverein in einem anderen Naturschutzgebiet mit Flugzeugen und Schiffen. Es gibt auch Naturschutzgebiete in denen Tauchen erlaubt ist. Der Marxweiher in Rheinlad-Pfalz ist so ein Beispiel. Hemmor glaube ich auch. Bin aber nicht sicher.


    Hat irgend jemand vielleicht eine Quelle wo man sich die Rechtsgrundlagen eines Naturschutzgebietes (Regierungsbezirk-, Land-, oder Bundesabhängig??) anschauen kann?

    Vielen dank für eure Antworten. Ich wollte das Thema einfach mal diskutiren. Ohne dem Hintergedanken heimlich überall tauchen zu wollen. Ich habe hier bestimmt 20 betauchbare Seen im Umkreis von 20km wo ich mir sicher bin das man es darf.


    Ich habe nur mal so Geschichtlein gehört von wegen Beschlagnahmung der Tauchausrüstung. Kam mir aber etwas Stickstoffhaltig vor die Geschichte.


    (Hoffe ihr habt n guten Rutsch gehabt )

    Wie ist das eigentlich in Baden Württemberg geregelt. ich darf doch überall tauchen wo es nicht verboten ist.


    Wie verhält sich das in einem Naturschutzgebiet?
    Reicht ein "Baden verboten"-Schild?
    Baggerseen, also Firmengelände auf denen gebaggert wird, sind die Tabu?


    Was passiert bei Missachtung (willentlich oder auch nicht). Also was könnte einem schlimmstenfalls vor Ort passieren?


    :-D