Moin Monsti,
Die fehlende CE-Kennzeichnung hat für dich als privater Benutzer des Gerätes erst einmal keine Konsequenzen. Was im Falle eines Unfalls die Versicherung daraus macht, ist eine andere Frage. Hier könnte hinterfragt werden, ob es eine Kausalität zwischen Ursache und den wesentlichen Anforderungen, die evtl. nicht erfüllt wurden, gibt. Es heisst doch: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Eine weitere Frage kommt auf, wenn du ein nicht gekennzeichnetes Gerät verkaufen willst. Für Hersteller/Händler ist die Sache klar: Keine Kennzeichnung - kein Verkauf! Daher werden die Geräte ja dann auch als Ausstellungsstücke, für Sammler oder als Ersatzteile verkauft.
Es gab vor zwei Jahren mal eine größere Aktion in Deutschland als mehrere Gewerbeaufsichtsämter Tauchläden durchsuchten und die nicht gekennzeichneten Tauchanzüge beschlagnahmten.
Allgemeines:
Die EG-Richtlinien (Art. 95 EG-Vertrag (Binnenmarktrichtlinien)) legen für verschiedene Produkte Mindestanforderungen bzgl. Sicherheit/Gesundheit fest. Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht und ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der anwendbaren EG-Richtlinien durchgeführt worden ist (siehe auch Inbetriebnahme von PTG). Ausserdem sollen die Richtlinien die technische Harmonisierung innerhalb der EU fördern.
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität seines Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen. Verantwortlich für die Kennzeichnung ist der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter). Soweit der Hersteller außerhalb der EU seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht die Verpflichtung auf dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (Verkäufer) über.