Beiträge von *alex*

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    Die kopflastige Trimmung könnte man eventuell engegenwirken, indem man ein V-Weight(-gewicht) weiter nach unten am Doppelpack plaziert, ich werd das mal ausprobieren und meine Erfahrung posten.


    Gruß Alex *rübergewunken*

    Ja, ja... Torro goes Tec :wirr: :loool:


    Als bekennender Doppelpacktaucher würde ich vorallem das Volumen in Zusammenhang mit den Abmessungen, die angenehme Tauchlage/Gewichtverteilung und das gute Handling (Ventile) als Pluspunkte sehen.


    Kleiner Nachteil sind doppelt anfallende TÜV-Kosten, aber bei nun schon 3 verschiedenen Doppelpacks und mehreren Stages, fallen diese nun auch nicht mehr soooo auf ;)


    Wenn Du (Torro) im Bereich Wrack/Tiefe/Nordsee bzw. allgemein ein Taucher für extremere Tauchgänge auf ein Doppelgerät umsteigen möchte(st), würde ich zum Einstieg zur D12 raten. Nicht nur das die Sicherheitsreserve natürlich grösser als beim D7 ist, Du hast auch eine exzellente Gewichtsverteilung bei der D12.
    Warum nicht D10? Weil der (Land-)Gewichtsunterschied und Anschaffungspreis sich nicht viel von der D12 unterscheidet, Du aber 4L mehr mitnehmen kannst - grössere Möglichkeiten der TG-Planung.


    Die D15 hatte ich gleich übersprungen und für das Höhlentauchen ein D18 genommen... Wie oben schon zu D10/D12 gesagt, der Unterschied Preis/Gewicht ist nicht so gross, es sind aber mal halt 6L mehr Inhalt zum Füllen und auch hier ist die Gewichtsverteilung besser.


    Wie es sich bei Tauchern mit kleineren, zierlicheren Abmessungen verhält, vermag ich nicht zu sagen , jedoch würde ich die D10 nicht unterschreiten - vielleicht postet Wibke dann mal ihre Erfahrungen mit D10 =)


    Wie ich mit ´ner D20 erstmal duch den Trockenteil einer Höhle kraxeln um anschliessend zu tauchen, entzieht sich meiner Kenntnis, man konnte aber in Hemmoor schon Leute mit eisernem Blick das DoppelRB80-D20-Gespann zum E1 schleppen sehen...
    ...sollte mir auch ein Support-Team anschaffen...


    Abschliessend noch eine Überlegung:
    Ich hab eine Menge Sporttaucher gesehen, welche in ihrer Entwicklung weitergehen wollen und sich für das Sportjacket eine D7 zugelegt haben. Sie sind alle nicht sonderlich froh darüber geworden.
    Das Jacket kommt (wenn überhaupt noch) im Urlaub zum Einsatz, die D7 wurde mit Verlust bei ebay verscheuert...


    Wenn ich weitergehende Tauchgänge unternehmen möchte, sollte ich auch mit der Ausrüstung weitergehen.
    Ab D10 ist ein Backplate(BP, Edelstahl), Wing(Blase mit entsprechendem Auftrieb) und verschraubtem Doppelpack (Edelstahlschellen, Gewindestangen, Sicherungsmuttern) nur noch als sicheres Tarierungsmittel anzusehen.
    Natürlich wird der eine oder andere Taucher jetzt sagen, zu teuer, zu aufwendig, hab ich noch nie gebraucht - aber alles im Leben verändert sich und ich will mit derselben Sicherheit, mit der ich mich an Land bewege, auch unter Wasser flösseln - vorallem wenn´s etwas extremer zur Sache geht.


    Immer aus dem vollen geatmet - Alex :taucher:

    ... klar kommt der, wenn er hört das der Blondinen-Alleinunterhalter-und-Foren-Witzeerzähler kommt, dann kommt der Schrill-Lacher bestimmt auch :loool:


    Hey - das war das 1. Nord-Blondinen-Treffen und es war sooooooooo prima... Wie soll das getoppt werden?


    :badgrin: Am 12.5. gibt Tubbi seine Geb.Lage in der Blauen Blume, ääääh für Fabio natürlich "Blaue Blüte" - Ist eine Blondine anwesend...? :zwille:



    Alex :engelNX:

    Kaum läst man Fabio mit den Hamburg Mädels los, ist hier... :schlafen:


    Man, man - was wird blos morgen sein, wenn er denn mit de´Männers um die Häuser zieht :-P


    Nur nicht abschwächeln Fabio... :O


    Ansonsten :handy: - Gruß Alex

    VDST Apnoe * (CMAS Apnoe *)


    Voraussetzungen


    1. Der Bewerber muß mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
    2. Vor Beginn der praktischen Übungen muß der Bewerber nach den Richtlinien des VDST eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein.


    Sonderregelung


    Bei Vorlage des VDST Grundtauchschein entfällt Übung 1 und für die Theorieprüfung ist nur der Ergänzungsbogen auszufüllen.


    Schriftliche Prüfung


    Auf einem vom VDST Apnoe-Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen des VDST müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Fragen beantwortet werden. Bestimmungen über Bestehen bzw. Nichtbestehen sind auf dem Fragebogen angegeben.


    Praktische Übungen
    Nr. Beschreibung Ort
    1 25m Streckentauchen. Schwimmbad od. Freigewässer
    2 Eingewöhnungstauchgang (Ausrüstung abstimmen) Freigewässer
    3 5m Streckentauchen in 5m Wassertiefe Schwimmbad od. Freigewässer
    4 8m Tieftauchen Freigewässer


    Erläuterungen


    a) Alle Übungen werden in kompletter Ausrüstung absolviert, d.h. Neoprenanzug,. Bleigürtel mit Gewicht (wenn erforderlich), Maske, Flossen und Schnorchel.


    b) Insgesamt sind mindestens 4 Apnoe-Tauchgänge für die Übungen gemäß zu absolvieren.


    c) Für jede Übung sind die Techniken: Vorbereitung (Entspannung), Atemtechnik, Schwimmstil, Tarierung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.


    Sicherheitskriterien


    1. Hyperventilation ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
    2. Beim Apnoe-Tauchen soll der Kandidat selbständig nach der Übung seine Brille abnehmen und seine vollständigen Namen sprechen können.
    3. Die Gewichtsmenge am Bleigürtel, wenn erforderl., muß so abgestimmt sein, daß der Kandidat ab 3m Wassertiefe selbständig ohne Flossenbenutzung auftreibt.



    VDST Apnoe ** (CMAS Apnoe **)


    Voraussetzungen


    a) Der Bewerber muß mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.


    b) Vor Beginn der praktischen Übungen muß der Bewerber nach den Richtlinien des VDST eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein.


    c) 10 Apnoe-Tauchgänge sind seit APNOE* (Bronze) zu absolvieren.



    Schriftliche Prüfung


    Auf einem vom VDST Apnoe-Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen des VDST müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Fragen beantwortet werden. Bestimmungen über Bestehen bzw. Nichtbestehen sind auf dem Fragebogen angegeben.


    Praktische Übungen


    Nr.
    Beschreibung/Ort


    1
    1`30 Zeittauchen Schwimmbad


    2
    40m Streckentauchen. Schwimmbad od. Freigewässer


    3
    20m Streckentauchen in 5m Wassertiefe Freigewässer


    4
    15m Tieftauchen Freigewässer


    Erläuterungen


    a) Die Übungen 2 bis 4 werden in kompletter Ausrüstung absolviert, d.h. Neoprenanzug, Bleigürtel mit Gewicht (wenn erforderlich), Maske, Flossen und Schnorchel. Bei Übung 1 ist der Schnorchel und Bleigürtel nicht erlaubt.


    b) Insgesamt sind mindestens 4 Apnoe-Tauchgänge mit dem Tauchlehrer zu absolvieren.


    c) Für jede Übung sind die Techniken zu prüfen und zu bewerten:


    Vorbereitung (Entspannung), Atemtechnik, Schwimmstil, Tarierung


    d) Alle Anforderungen müssen erfüllt werden um die Übung zu bestehen.


    Sicherheitskriterien


    1. Das Zeittauchen wird nur an der Oberfläche durchgeführt.
    2. Hyperventilation ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
    3. Nach dem Tieftauchen soll der Kandidat selbständig nach der Übung seine Brille abnehmen und seine vollständigen Namen sprechen.
    4. Die Sichtbedingungen müssen dem Free Diving Instructor eine Absicherung ohne Risiko ermöglichen.
    5. Die Gewichtsmenge am Bleigürtel, wenn erforderl., muß so abgestimmt sein, daß der Kandidat ab 5m Wassertiefe selbständig ohne Flossenbenutzung auftreibt.



    VDST Apnoe *** (CMAS Apnoe ***)


    Voraussetzungen


    a) Der Bewerber muß mindestens 18 Jahre alt sein.
    b) Vor Beginn der praktischen Übungen muß der Bewerber nach den Richtlinien des VDST eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein.
    c) Nachweis über die Teilnahme an einem HLW-Kurs.
    d) 20 Apnoe-Tauchgänge sind seit Apnoe Silber zu absolvieren.


    Schriftliche Prüfung


    Auf einem vom VDST Apnoe-Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen des VDST müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Fragen beantwortet werden. Bestimmungen über Bestehen bzw. Nichtbestehen sind auf dem Fragebogen angegeben.


    Praktische Übungen


    Nr.
    Beschreibung/Ort


    1
    2` Zeittauchen
    Schwimmbad


    2
    60m Streckentauchen.
    Schwimmbad od. Freigewässer


    3
    25m Streckentauchen in 5m Wassertiefe in kompletter Ausrüstung.
    Freigewässer


    4
    25m Tieftauchen
    Freigewässer


    5
    Retten eines Apnoe-Tauchers aus 15m und 25 m abschleppen, an Land oder ins Boot bringen, 1.Hilfe .


    Freigewässer


    Erläuterungen


    a) Die Übungen 2 bis 5 werden in kompletter Ausrüstung absolviert, d.h. Neoprenanzug, Bleigürtel mit Gewicht (wenn erforderlich), Maske, Flossen und Schnorchel. Bei Übung 1 ist der Schnorchel und Bleigürtel nicht erlaubt.


    b) Insgesamt sind mindestens 6 Apnoe-Tauchgänge mit dem Tauchlehrer zu absolvieren.


    c) Für jede Übung sind die Techniken zu prüfen und zu bewerten: Vorbereitung (Entspannung), Atemtechnik, Schwimmstil, Tarierung.


    d) Alle Anforderungen müssen erfüllt werden um die Übung zu bestehen.


    Sicherheitskriterien


    1. Das Zeittauchen wird nur an der Oberfläche durchgeführt.
    2. Hyperventilation ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
    3. Nach dem Tieftauchen soll der Kandidat selbständig nach der Übung seine Brille abnehmen und seine vollständigen Namen sprechen.
    4. Die Sichtbedingungen müssen dem Tauchlehrer eine Absicherung ohne Risiko ermöglichen.
    5. Die Gewichtsmenge am Bleigürtel, wenn erforderl., muß so abgestimmt sein, daß der Kandidat ab 6m Wassertiefe selbst ohne Flossenbenutzung auftreibt.


    quelle: VDST Apnoe

    1. Kursziel


    Der Bewerber soll in der Lage sein, seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, in dem er Vereinsausfahrten und andere Tauchaktivitäten organisiert, unter besonderer Betonung von Sicherheits- und Notfallverhaltensweisen, und dadurch, dass er seine Kompetenz beweist auf einem vorgegebenen Spezialgebiet oder in einem Fachbereich.


    2. Voraussetzungen


    Mindestalter:


    20 Jahre


    Ausbildungsstufe:


    DTSA ***; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.


    Anzahl der Pflichttauchgänge:


    Um als Taucher der Leistungsstufe **** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber bis nach der Brevetierung 165 Tauchgänge nachweisen, davon min. 100 Tauchgänge nach DTSA ***. Außerdem gilt eine Wartezeit von 2 Jahren.


    Sonstiges:


    • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr


    • SK Biologie


    • Nachweis von Vereinsausfahrten (selbst organisiert)


    • Min. 5 Jahre Zugehörigkeit im VDST


    3. Erfolgskontrolle


    Die Beurteilung erfolgt durch einen Ausschuss, bestehend aus min. 2 VDST-CMAS-Tauchlehrer***/****.


    4. Beurkundung


    Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung und ein Einkleber für den Taucherpass, eine Urkunde und eine CMAS Germany - ID – Karte.


    quelle. VDST

    1. Kursziel


    Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er
    Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen, und auch einfache Tauchgänge mit unerfahrenen Tauchern (wenigstens VDST-CMAS-Taucher*), sicher planen und durchführen können.


    2. Voraussetzungen


    Mindestalter:


    18 Jahre.


    Ausbildungsstufe:


    DTSA **; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.


    Anzahl der Pflichttauchgänge:


    Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber bis nach der Brevetierung 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 40 Meter Tiefe.


    Sonstiges:


    • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr


    • SK "Tauchsicherheit & Rettung"


    • SK "Nachttauchen"


    • SK "Trockentauchen", Strömungstauchen", "Wracktauchen" und "Sporttauchen in Meereshöhlen" werden empfohlen


    Sonderregelungen:


    • Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden


    • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 6.5), wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA *** nicht mehr als 3 Jahre liegen


    3. Ausbilderqualifikation


    Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.


    4. Theoretischer Teil


    Unterrichtseinheiten:


    6


    Lehrinhalte:


    • Grundlagen für das selbständige Sporttauchen mit und ohne Gerät unter erschwerten Bedingungen


    Prüfungsinhalte:


    Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.


    5. Praktischer Teil


    Übungen (mit ABC-Ausrüstung):


    60 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).


    45 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 40 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.


    10 Meter Tieftauchen im Freiwasser.


    60 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.500 Metern, davon je 15 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.


    150 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 7,5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 150 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.


    Befestigen einer Leine mittels Palstek an einem Gegenstand, der auf 5 Meter Tiefe liegt.


    Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):


    1.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    1.1 Als Gruppenführer Durchsetzten eines Abstandes aller Mittaucher zum Grund von 1 bis 2 Meter bei mehrfach wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.


    1.2 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung aus 20 Meter Tiefe im freien Wasser bis auf 3 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe, einem Stopp von einer Minute auf 6 und von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.


    2.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer


    2.1 Als Gruppenführer Abgeben des Zweitautomaten an einen Mittaucher in 20 Meter Tiefe (Atmung der Mittauchers aus dem Zweitautomaten) und anschließend geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen mit der gesamten Tauchgruppe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von einer Minute auf 6 und 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe; Hinauflassen einer Markierung an die Wasseroberfläche zu Beginn des Stopps auf 3 Meter Tiefe.


    2.2 Als Gruppenführer 20 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger Lage.


    3.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer


    3.1 Als Gruppenführer vor dem Tauchgang korrektes Ausrüsten und Funktionstests bei der gesamten Gruppe.


    3.2 Als Gruppenführer Setzen einer Taucherboje zu Beginn des Tauchganges in 20 Meter Tiefe und Einholen der Taucherboje zum Ende des Tauchganges.


    3.3 Als Gruppenführer Wiederfinden der Taucherboje zum Ende des Tauchganges durch richtiges Orientieren beim Tauchen, oder Auftauchen an die Wasseroberfläche, Anpeilen und Antauchen im Flachwasser, wenn die Boje nicht wiedergefunden wurde.


    4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer


    4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Nachttauchgang (unter sonst normalen Bedingungen).


    5.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 3 Taucher und Tauchlehrer


    5.1 Als Gruppenführer Transportieren eines "verunfallten" Mittauchers unter Einbeziehung der gesamten Tauchgruppe aus 15 Meter Tiefe an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot (wenigstens 100 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.


    5.2 Demonstrieren und Erläutern der Zweihelfer-Methode.


    5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.


    5.4 Erstellen eines Notfallplanes für den Tauchplatz vor dem Tauchgang und Einweisung der Mittaucher.


    6. Erfolgskontrolle


    Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.


    Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.


    7. Beurkundung


    Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung und ein Einkleber für den Taucherpass, eine Urkunde und eine CMAS Germany - ID - Karte.



    quelle: VDST

    1. Kursziel


    Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit gleichwertig ausgebildeten Tauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge mit gleichermaßen erfahrenen Tauchern (wenigstens VDST-CMAS-Taucher**) sicher planen und durchführen können.


    2. Voraussetzungen


    Mindestalter:


    16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.


    Ausbildungsstufe:


    DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.


    Anzahl der Pflichttauchgänge:


    Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 - 25 Meter Tiefe.


    Sonstiges:


    • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr


    • SK "Orientierung beim Tauchen"


    • SK "Gruppenführung"


    • SK "Meeresbiologie" und "Süßwasserbiologie" werden empfohlen


    • HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr


    Sonderregelungen:


    • Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.


    • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 5.), wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.


    3. Ausbilderqualifikation


    Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.


    4. Theoretischer Teil


    Unterrichtseinheiten:


    6


    Lehrinhalte:


    • Grundlagen für das selbständige Sporttauchen mit und ohne Gerät


    Prüfungsinhalte:


    Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.


    5. Praktischer Teil


    Übungen (mit ABC-Ausrüstung):


    45 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).


    30 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 25 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.


    7,5 Meter Tieftauchen im Freiwasser.


    40 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.000 Metern, davon je 10 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.


    100 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 100 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.


    Regelgerechtes Springen mit kompletter DTG-Ausrüstung, aber ohne DTG, aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser und Anlegen des DTG an der Wasseroberfläche.


    Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):


    1.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    1.1 Deutliches Geben von 3 Unterwasserzusatzzeichen, die auf einer unter Wasser vorgehaltenen Schreibtafel im Wortlaut geschrieben stehen.


    1.2 Einhalten eines Abstandes zum Grund von 1 bis 2 Metern bei mehrfach wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.


    1.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung im freien Wasser bis auf 6 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.


    2.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    2.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe. (Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden.)


    2.2 15 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger Lage.


    3.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    3.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der eigenen Ausrüstung und der des Tauchpartners vor dem Tauchgang und Versorgen der eigenen und der Ausrüstung des Tauchpartners nach dem Tauchgang.


    3.2 Vollständiges Öffnen und Schließen des Bleigurtes bzw. Herausnehmen und Wiedereinsetzen der Bleitaschen mit Taucherhandschuhen unter Wasser.


    3.3 Nach 10 Minuten Aufsteigen bis an die Wasseroberfläche, Anpeilen eines Punktes in etwa 100 Meter Entfernung mit dem Taucherkompass und Antauchen des Punktes in 3 bis 5 Meter Tiefe bei einer Querabweichung von höchstens 10 Meter.


    4.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer


    4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Tagtauchgang (unter normalen Bedingungen). Für 5 Minuten Abgeben des Zweitautomaten an einen Mittaucher (Atmung der Mittauchers aus dem Zweitautomaten).


    5.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer


    5.1 Transportieren des "verunfallten" Tauchpartners aus 12 Meter Tiefe an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot (wenigstens 50 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.


    5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode.


    5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.


    5.4 Erstellen eines Tauchgangprotokolls (Zusammenstellung aller wichtiger Daten des "Unfalltauchganges" für den Notarzt).


    6. Erfolgskontrolle


    Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.


    Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.


    7. Beurkundung


    Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein Einkleber für den Taucherpass, eine Urkunde und eine CMAS Germany - ID - Karte.



    quelle: VDST

    1. Kursziel


    Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST- CMAS-Taucher***) geführt werden, sicher teilnehmen können.


    2. Voraussetzungen


    Mindestalter:


    14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.


    Ausbildungsstufe:


    -


    Anzahl der Pflichttauchgänge:


    -


    Sonstiges:


    Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.


    HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr, wird empfohlen.


    Sonderregelungen:


    Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.


    Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil (Nr. 3.4) und die gesamten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 3.5), wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen.


    Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 4.5), wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre liegen.


    3. Ausbilderqualifikation


    Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer* (VDST-DSB-Übungsleiter B (Tauchen)), VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.


    4. Theoretischer Teil


    Unterrichtseinheiten:


    6


    Lehrinhalte:


    Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.


    Prüfungsinhalte:


    Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.


    5. Praktischer Teil


    Übungen (mit ABC-Ausrüstung):


    30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).


    25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.


    Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.


    20 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.


    50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche.


    Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser.


    Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):


    1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer.


    1.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor dem Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.


    1.2 "Wiederangeln" des herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem Rücken hängenden Lungenautomaten.


    1.3 Absetzten, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.


    2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    2.1 Tarieren über den Inflator in 3 unterschiedlichen Tiefen.


    2.2 Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.


    2.3 Herausnehmen des Lungenautomaten in maximal 5 Meter Entfernung zum Tauchpartner, Hintauchen zum Tauchpartner und unter Fortsetzung des Tauchganges 5 Minuten Atmen aus dessen Zweitautomaten.


    3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    3.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche. (Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden.)


    3.2 Transportieren des "verunfallten" Tauchpartners an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an Bord.


    3.3 Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.


    3.4 Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.


    4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    4.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von einer Minute auf 3 Meter Tiefe.


    4.2 10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung.


    5.0 Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer. Tauchgang unter erschwerten Bedingungen


    z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot, Strömungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht.


    6. Erfolgskontrolle


    Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.


    Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.


    7. Beurkundung


    Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein Einkleber für den Taucherpass, eine Urkunde und eine CMAS Germany - ID - Karte.


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    Der PADI Assistant Instructor (AI)-Kurs ist eine wertvolle Vorbereitung auf das Open Water Scuba Instructor-Training. Zudem erweitert dieser Ausbildungsschritt die Fertigkeiten, die zum erfolgreichen Bestehen als AI gehören. Während des Kurses lernst Du es die methodisch didaktische Unterrichtsweise zu verstehen, mit deren Hilfe Du die Theorielektionen für jeden PADI-Kurs vermitteln kannst. Nach Abschluss dieses Kurses bist Du in der Lage, den Instructor Development Course zu besuchen oder Deine Kenntnisse und Fertigkeiten als professioneller Assistant Instructor unter Beweis zu stellen.


    PADI Assistant Instructors sind im Staff eines PADI- Dive Centers oder eines Resorts sehr gefragt, weil sie bereits verschiedene PADI-Programme unabhängig oder unter minimaler Anleitung eines PADI Instructors durchführen.


    Deine erworbenen Fähigkeiten ermöglichen dem Dive Center oder dem Resort eine Erweiterung des Kursangebotes, wodurch die Wünsche der Kunden noch besser erfüllt werden können. Zusammen mit den als PADI Divemaster erreichten Qualifikationen erlaubt das Zertifikat eines Assistant Instructors:


    * Schüler als PADI Peak Performance Buoyancy Specialty Divers zu zertifizieren,
    * das komplette Discover Scuba-Programm durchzuführen,
    * den Medic First Aid-Kurs zu leiten (nach einer zusätzlichen Ausbildung als Medic First Aid Instructor), Schüler in Specialties, die keine Tauchfertigkeiten verlangen, wie z.B. ein Equipment Specialty-Kurs (nach Erlangung eines PADI Specialty Instructor-Zertifikats) zu zertifizieren.


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    Deine Ausbildung zum PADI-Tauchlehrer beginnst Du mit dem PADI Divemaster-Kurs. Hierfür ist der erfolgreiche Abschluss des PADI Advanced Open Water- sowie des Rescue Diver-Kurses erforderlich. Zusammen mit Deinem PADI Instructor verfeinerst Du Deine Tauchfertigkeiten und bringst Deine Kenntnisse als Taucher auf ein professionelles Niveau. Während eines umfangreichen Kursblockes, den Du als Voll- oder Teilzeitausbildung absolvieren kannst, lernst Du das Überwachen von Tauchaktivitäten und das Assistieren während der Ausbildung.


    Der erfolgreiche Abschluss der Divemaster-Ausbildung berechtigt Dich, sowohl ausbildungs- als auch nichtausbildungsbezogene Tauchaktivitäten in verschiedener Umgebung zu überwachen und zu begleiten.


    In PADI- Dive Centers und Resorts beteiligen sich Divemaster bereits aktiv an der Ausbildung von Taucheinsteigern. Dazu gehört mitunter die Leitung geführter Tauchausflüge. Ausserdem bist Du berechtigt, das PADI Discover Local Diving- sowie das Scuba Review-Programm für zertifizierte Taucher durchzuführen.


    Nichttaucher können unter Deiner Aufsicht im Rahmen des PADI Discover Snorkeling-Programms und des PADI Skin Diver-Kurses einen ersten Besuch in der Unterwasserwelt geniessen.


    ANMERKUNG
    Taucher, die über ein Zertifikat auf Leadership Niveau einer anderen Ausbildungsorganisation verfügen, können (zur Erlangung eines PADI Leadership Zertifikats) ebenfalls den PADI Assistant Instructor-Kurs besuchen.


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    Dies ist die Grundausbildung für das selbständige Tauchen. Während der Ausbildung zum PADI Open Water Diver vermitteln Dir unsere Instruktors Basiskenntnisse. Schon nach den ersten Tauchgängen im Pool und Freigewässer spürst Du die Freude am Tauchen in Dir wachsen.
    In kompetenter Begleitung tastest Du Dich Schritt für Schritt an die Unterwasserwelt heran. An eine Welt mit ganz eigenen Gesetzen, die Dich sehr schnell faszinieren wird.
    Nach Abschluss des PADI Open Water Diver-Kurses bist Du zum Absolvieren verschiedener Speciatly-Kurse berechtigt. Zu Ausbildungen, die Dich in spezifischen Bereichen des Tauchens perfektionieren. Nähere Informationen erhältst Du bei Deinem Dive Center oder direkt bei uns.


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    Diese beiden Ausbildungen bauen auf dem klassischen Einsteigerkurs, dem PADI Open Water Diver, auf. Du lernst zusätzliche Fertigkeiten und Erfahrungen, wobei dafür praxisnahe Tauchgänge in verschiedenen Spezialgebieten wie z.B. Wracktauchen, Nachttauchen oder Tieftauchen auf dem Programm stehen.

    Apropos Spezialgebiete:


    Nach dem erfolgreichen Abschluss eines dieser beiden Kurse stehen Dir die Türen zu vielen PADI-Specialties offen.


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