DTSA*, VDST-CMAS-Taucher* (T1), (CMAS*)

  • 1. Kursziel


    Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST- CMAS-Taucher***) geführt werden, sicher teilnehmen können.


    2. Voraussetzungen


    Mindestalter:


    14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.


    Ausbildungsstufe:


    -


    Anzahl der Pflichttauchgänge:


    -


    Sonstiges:


    Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.


    HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr, wird empfohlen.


    Sonderregelungen:


    Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.


    Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil (Nr. 3.4) und die gesamten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 3.5), wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen.


    Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 4.5), wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre liegen.


    3. Ausbilderqualifikation


    Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer* (VDST-DSB-Übungsleiter B (Tauchen)), VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.


    4. Theoretischer Teil


    Unterrichtseinheiten:


    6


    Lehrinhalte:


    Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.


    Prüfungsinhalte:


    Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.


    5. Praktischer Teil


    Übungen (mit ABC-Ausrüstung):


    30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).


    25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.


    Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.


    20 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.


    50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche.


    Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser.


    Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):


    1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer.


    1.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor dem Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.


    1.2 "Wiederangeln" des herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem Rücken hängenden Lungenautomaten.


    1.3 Absetzten, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.


    2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    2.1 Tarieren über den Inflator in 3 unterschiedlichen Tiefen.


    2.2 Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.


    2.3 Herausnehmen des Lungenautomaten in maximal 5 Meter Entfernung zum Tauchpartner, Hintauchen zum Tauchpartner und unter Fortsetzung des Tauchganges 5 Minuten Atmen aus dessen Zweitautomaten.


    3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    3.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche. (Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden.)


    3.2 Transportieren des "verunfallten" Tauchpartners an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an Bord.


    3.3 Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.


    3.4 Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.


    4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    4.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von einer Minute auf 3 Meter Tiefe.


    4.2 10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung.


    5.0 Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer. Tauchgang unter erschwerten Bedingungen


    z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot, Strömungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht.


    6. Erfolgskontrolle


    Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.


    Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.


    7. Beurkundung


    Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein Einkleber für den Taucherpass, eine Urkunde und eine CMAS Germany - ID - Karte.


    quelle: VDST

    So jung und schon so verdorben - Svea loves Gavin

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