DTSA***, VDST-CMAS-Taucher*** (T3), (CMAS***)

  • 1. Kursziel


    Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er
    Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen, und auch einfache Tauchgänge mit unerfahrenen Tauchern (wenigstens VDST-CMAS-Taucher*), sicher planen und durchführen können.


    2. Voraussetzungen


    Mindestalter:


    18 Jahre.


    Ausbildungsstufe:


    DTSA **; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.


    Anzahl der Pflichttauchgänge:


    Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber bis nach der Brevetierung 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 40 Meter Tiefe.


    Sonstiges:


    • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr


    • SK "Tauchsicherheit & Rettung"


    • SK "Nachttauchen"


    • SK "Trockentauchen", Strömungstauchen", "Wracktauchen" und "Sporttauchen in Meereshöhlen" werden empfohlen


    Sonderregelungen:


    • Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden


    • Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät (unter Nr. 6.5), wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA *** nicht mehr als 3 Jahre liegen


    3. Ausbilderqualifikation


    Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.


    4. Theoretischer Teil


    Unterrichtseinheiten:


    6


    Lehrinhalte:


    • Grundlagen für das selbständige Sporttauchen mit und ohne Gerät unter erschwerten Bedingungen


    Prüfungsinhalte:


    Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.


    5. Praktischer Teil


    Übungen (mit ABC-Ausrüstung):


    60 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).


    45 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 40 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose.


    10 Meter Tieftauchen im Freiwasser.


    60 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.500 Metern, davon je 15 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.


    150 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 7,5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 150 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen.


    Befestigen einer Leine mittels Palstek an einem Gegenstand, der auf 5 Meter Tiefe liegt.


    Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):


    1.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer


    1.1 Als Gruppenführer Durchsetzten eines Abstandes aller Mittaucher zum Grund von 1 bis 2 Meter bei mehrfach wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.


    1.2 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung aus 20 Meter Tiefe im freien Wasser bis auf 3 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe, einem Stopp von einer Minute auf 6 und von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.


    2.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer


    2.1 Als Gruppenführer Abgeben des Zweitautomaten an einen Mittaucher in 20 Meter Tiefe (Atmung der Mittauchers aus dem Zweitautomaten) und anschließend geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen mit der gesamten Tauchgruppe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von einer Minute auf 6 und 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe; Hinauflassen einer Markierung an die Wasseroberfläche zu Beginn des Stopps auf 3 Meter Tiefe.


    2.2 Als Gruppenführer 20 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in beliebiger Lage.


    3.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer


    3.1 Als Gruppenführer vor dem Tauchgang korrektes Ausrüsten und Funktionstests bei der gesamten Gruppe.


    3.2 Als Gruppenführer Setzen einer Taucherboje zu Beginn des Tauchganges in 20 Meter Tiefe und Einholen der Taucherboje zum Ende des Tauchganges.


    3.3 Als Gruppenführer Wiederfinden der Taucherboje zum Ende des Tauchganges durch richtiges Orientieren beim Tauchen, oder Auftauchen an die Wasseroberfläche, Anpeilen und Antauchen im Flachwasser, wenn die Boje nicht wiedergefunden wurde.


    4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer


    4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Nachttauchgang (unter sonst normalen Bedingungen).


    5.0 Tauchgang: 20-40 Meter Tiefe im Salz- bzw. 20-30 Meter Tiefe im Süßwasser / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 3 Taucher und Tauchlehrer


    5.1 Als Gruppenführer Transportieren eines "verunfallten" Mittauchers unter Einbeziehung der gesamten Tauchgruppe aus 15 Meter Tiefe an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot (wenigstens 100 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.


    5.2 Demonstrieren und Erläutern der Zweihelfer-Methode.


    5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.


    5.4 Erstellen eines Notfallplanes für den Tauchplatz vor dem Tauchgang und Einweisung der Mittaucher.


    6. Erfolgskontrolle


    Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.


    Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.


    7. Beurkundung


    Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung und ein Einkleber für den Taucherpass, eine Urkunde und eine CMAS Germany - ID - Karte.



    quelle: VDST

    So jung und schon so verdorben - Svea loves Gavin

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