Landeswassergesetz MeckPom

  • Danke, Sven,
    interessant, leider kann man nicht in allen Ländergesetzen rumblättern. Sieht so aus, als wäre Tauchen in MVP kein Gemeingebrauch, in Bbg. aber schon.
    Gruß,
    Matthias

  • Moin Matthias,


    mit dem Gemeingebrauch hast du wohl recht, so hab ich's auch im Hinterkopf. Interessant, dass scharf gelesen Apnoetauchen in Bbg nicht zum Gemeingebrauch zählt (Baden und Tauchen mit Atemgerät) ;-)


    Viele Grüße


    Sven

  • Moin,
    Wenn beim Apnoetauchen mit Schnorchel getaucht wird, gehört es als Schnorcheln zum Baden. Darüber gab es schon mal Urteile. Ohne Schnorchel ist es natürlich erst recht Baden ;-).


    Mit am Intensivsten wurde das m.E in BW durchgehechelt, und in S-H. Hier oben gab es ja mal ca. 1980/81 einen Prozess des LV gegen das Land, oder umgekehrt, der vor dem OLG Lüneburg gegen die Taucher entschieden wurde. Nach dem Motto, wenn irgendwas nicht explizit in einem Gesetz verankert ist, sei es verboten.
    Da es allerdings auch Urteile (nicht zum Tauchen, sondern zum Legitimieren obrigkeitlichem Handelns) gibt, die genau gegenteilig argumentieren, läge es nahe, zur Zukunftsicherung in dieser Republik einen Bananengroßhandel aufzumachen.
    Grüße,
    Matthias