Ausbildungsstufen und Inhalte VDST Apnoe

  • VDST Apnoe * (CMAS Apnoe *)


    Voraussetzungen


    1. Der Bewerber muß mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
    2. Vor Beginn der praktischen Übungen muß der Bewerber nach den Richtlinien des VDST eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein.


    Sonderregelung


    Bei Vorlage des VDST Grundtauchschein entfällt Übung 1 und für die Theorieprüfung ist nur der Ergänzungsbogen auszufüllen.


    Schriftliche Prüfung


    Auf einem vom VDST Apnoe-Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen des VDST müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Fragen beantwortet werden. Bestimmungen über Bestehen bzw. Nichtbestehen sind auf dem Fragebogen angegeben.


    Praktische Übungen
    Nr. Beschreibung Ort
    1 25m Streckentauchen. Schwimmbad od. Freigewässer
    2 Eingewöhnungstauchgang (Ausrüstung abstimmen) Freigewässer
    3 5m Streckentauchen in 5m Wassertiefe Schwimmbad od. Freigewässer
    4 8m Tieftauchen Freigewässer


    Erläuterungen


    a) Alle Übungen werden in kompletter Ausrüstung absolviert, d.h. Neoprenanzug,. Bleigürtel mit Gewicht (wenn erforderlich), Maske, Flossen und Schnorchel.


    b) Insgesamt sind mindestens 4 Apnoe-Tauchgänge für die Übungen gemäß zu absolvieren.


    c) Für jede Übung sind die Techniken: Vorbereitung (Entspannung), Atemtechnik, Schwimmstil, Tarierung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.


    Sicherheitskriterien


    1. Hyperventilation ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
    2. Beim Apnoe-Tauchen soll der Kandidat selbständig nach der Übung seine Brille abnehmen und seine vollständigen Namen sprechen können.
    3. Die Gewichtsmenge am Bleigürtel, wenn erforderl., muß so abgestimmt sein, daß der Kandidat ab 3m Wassertiefe selbständig ohne Flossenbenutzung auftreibt.



    VDST Apnoe ** (CMAS Apnoe **)


    Voraussetzungen


    a) Der Bewerber muß mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.


    b) Vor Beginn der praktischen Übungen muß der Bewerber nach den Richtlinien des VDST eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein.


    c) 10 Apnoe-Tauchgänge sind seit APNOE* (Bronze) zu absolvieren.



    Schriftliche Prüfung


    Auf einem vom VDST Apnoe-Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen des VDST müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Fragen beantwortet werden. Bestimmungen über Bestehen bzw. Nichtbestehen sind auf dem Fragebogen angegeben.


    Praktische Übungen


    Nr.
    Beschreibung/Ort


    1
    1`30 Zeittauchen Schwimmbad


    2
    40m Streckentauchen. Schwimmbad od. Freigewässer


    3
    20m Streckentauchen in 5m Wassertiefe Freigewässer


    4
    15m Tieftauchen Freigewässer


    Erläuterungen


    a) Die Übungen 2 bis 4 werden in kompletter Ausrüstung absolviert, d.h. Neoprenanzug, Bleigürtel mit Gewicht (wenn erforderlich), Maske, Flossen und Schnorchel. Bei Übung 1 ist der Schnorchel und Bleigürtel nicht erlaubt.


    b) Insgesamt sind mindestens 4 Apnoe-Tauchgänge mit dem Tauchlehrer zu absolvieren.


    c) Für jede Übung sind die Techniken zu prüfen und zu bewerten:


    Vorbereitung (Entspannung), Atemtechnik, Schwimmstil, Tarierung


    d) Alle Anforderungen müssen erfüllt werden um die Übung zu bestehen.


    Sicherheitskriterien


    1. Das Zeittauchen wird nur an der Oberfläche durchgeführt.
    2. Hyperventilation ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
    3. Nach dem Tieftauchen soll der Kandidat selbständig nach der Übung seine Brille abnehmen und seine vollständigen Namen sprechen.
    4. Die Sichtbedingungen müssen dem Free Diving Instructor eine Absicherung ohne Risiko ermöglichen.
    5. Die Gewichtsmenge am Bleigürtel, wenn erforderl., muß so abgestimmt sein, daß der Kandidat ab 5m Wassertiefe selbständig ohne Flossenbenutzung auftreibt.



    VDST Apnoe *** (CMAS Apnoe ***)


    Voraussetzungen


    a) Der Bewerber muß mindestens 18 Jahre alt sein.
    b) Vor Beginn der praktischen Übungen muß der Bewerber nach den Richtlinien des VDST eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein.
    c) Nachweis über die Teilnahme an einem HLW-Kurs.
    d) 20 Apnoe-Tauchgänge sind seit Apnoe Silber zu absolvieren.


    Schriftliche Prüfung


    Auf einem vom VDST Apnoe-Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen des VDST müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Fragen beantwortet werden. Bestimmungen über Bestehen bzw. Nichtbestehen sind auf dem Fragebogen angegeben.


    Praktische Übungen


    Nr.
    Beschreibung/Ort


    1
    2` Zeittauchen
    Schwimmbad


    2
    60m Streckentauchen.
    Schwimmbad od. Freigewässer


    3
    25m Streckentauchen in 5m Wassertiefe in kompletter Ausrüstung.
    Freigewässer


    4
    25m Tieftauchen
    Freigewässer


    5
    Retten eines Apnoe-Tauchers aus 15m und 25 m abschleppen, an Land oder ins Boot bringen, 1.Hilfe .


    Freigewässer


    Erläuterungen


    a) Die Übungen 2 bis 5 werden in kompletter Ausrüstung absolviert, d.h. Neoprenanzug, Bleigürtel mit Gewicht (wenn erforderlich), Maske, Flossen und Schnorchel. Bei Übung 1 ist der Schnorchel und Bleigürtel nicht erlaubt.


    b) Insgesamt sind mindestens 6 Apnoe-Tauchgänge mit dem Tauchlehrer zu absolvieren.


    c) Für jede Übung sind die Techniken zu prüfen und zu bewerten: Vorbereitung (Entspannung), Atemtechnik, Schwimmstil, Tarierung.


    d) Alle Anforderungen müssen erfüllt werden um die Übung zu bestehen.


    Sicherheitskriterien


    1. Das Zeittauchen wird nur an der Oberfläche durchgeführt.
    2. Hyperventilation ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
    3. Nach dem Tieftauchen soll der Kandidat selbständig nach der Übung seine Brille abnehmen und seine vollständigen Namen sprechen.
    4. Die Sichtbedingungen müssen dem Tauchlehrer eine Absicherung ohne Risiko ermöglichen.
    5. Die Gewichtsmenge am Bleigürtel, wenn erforderl., muß so abgestimmt sein, daß der Kandidat ab 6m Wassertiefe selbst ohne Flossenbenutzung auftreibt.


    quelle: VDST Apnoe

  • Am 1.12007 ist eine neue DTSA-Ordnung (DTSA = Deutsches Tauchsportabzeichen) erschienen.


    Darin sind auch ein paar Änderungen an den Apnoebrevets enthalten. So verlangt das DTSA-Apnoe* jetzt als praktische Übungen:
    0.1 Zeittauchen eine Minute (Schwimmbad)
    0.2 Abstimen der Ausrüstung während eines Eingewöhnungstauchgangs (Freigewässer)
    0.3 10 Meter Streckentauchen in ca. 5 Meter Wassertiefe (Schwimmbad oder Freigewässer)
    0.4 8 Meter Tieftauchen (Freigewässer)
    0.5 Anlegen der eigenen Ausrüstung im Wasser ohne Bodenkonktakt, Rettern eines Apnoetauchers aus 2 - 5m, Transportschwimmen zum Beckenrand (Schwimmbad oder Freigewässer)


    Die praktischen Übungen für DTSA-Apnoe** wurden um eine Rettungsübung erweitert.


    Darüberhinaus ist in der VDST Prüferordnung neu, dass die VDST Apnoe-Tauchlehrer sämtliche ABC-Übungen für DTSA * - *** (also die Gerätescheine) abnehmen dürfen.


    Die komplette DTSA-Ordnung gibt es, ebenso wie die Prüferordnung auf der Webseite des Fachbereichs Ausbildung des VDST zum Download.