Zitat
Original von rob
Aber all das ist von mir geraten und sicher falsch und auch natuerlich keine Rechtsberatung, denn ich habe erstens keine Ahnung und bin zweitens auch kein Anwalt.
Und Drittens wäre diese im Internet auch verboten 
Aber jetzt gebe ich auch einmal mein "Halbwissen" zum Besten. Das Thema PSA Zulassung ist mit der EN250 Zertifizierung eng verwoben - über Sinn und Unsinn mag man streiten, ist hier aber sicher nicht das Thema.
Wie schon gesagt wurde ist im Zweifelsfall von der Versicherung zu beweisen, dass der Schlauch an dem betroffenen Unfall beteiligt war. Beispiele wurden schon genug benannt. Das Problem dürfte sein, dass eine Versicherung i.d.R. nicht gerne zahlt, sondern eher viel Geld investiert einen anderen Schuldigen zu finden. Geht es um eine Invalidenrente oder einen Todesfall kommen da schon stattliche Sümmchen zusammen, die es einer Versicherung schon interessant erscheinen läßt mal "genauer" hinzusehen. Sprich eine Armada von Gutachtern wird versuchen zu beweisen, dass Du oder wer anderes Schuld war.
Die Automaten werden im Zulassungsverfahren nach EN250 getestet und in diesem Rahmen zur PSA I. Getestet werden die Automaten im Werksauslieferungszustand. Ich will meinen, dass das beim Apeks sicher der kurze Schlauch ist. Insofern wurde dieser Zustand verändert und gibt zumindest Platz für Rechtsverdreher.
Ich will hier nicht mutmaßen, wie so ein Fall vielleicht eventuell ausgehen könnte, damit ist Dir im Zweifel nämlich überhaupt nicht geholfen.
Ich glaube nur, dass ein Unfall, der im Zweifel von einem Schlauch verursacht wurde, eher ein konstruierter Fall ist. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Schlauch zu einem Automatenversagen geführt hat. Es fällt mir auch technisch schwer mir das vorzustellen. Insofern glaube ich, dass für Dich als Gerätewart im Zweifel hier schon ein "Restrisiko" besteht. Dein allgemeines Lebensrisiko (Überfahren werden beim Zebrastreifen überqueren) realistisch Betrachtet um ein vielfaches höher ist.
Lieben Gruss
MONSTI