Beiträge von Fabio

    ...unseres Treffens in Hemmoor vom vergangenen Samstag, war eigentlich klar, dass .Michl bereits angedeutet hat, dass er dies "sobald er zeit hat" einrichten würde. (Blondine Alex konnte dies als einziger nicht wissen)... :-D


    Für Mariiie & Torro-Blondinen-Schwester heisst es also: noch ein wenig Geduld... :,-(

    Hallo Patrick,


    ich habe meine TTU vor 3 Wochen in Frankfurt bei einer Ärztin gemacht, die von der GTUEM anerkannt ist. Ich kann dies absolut empfehlen...die Untersuchung deckt sich zum grossen Teil mit der G26/3, ist jedoch in bezug auf eben den Aspekt "Druck" erweitert. Daher machst Du mit einer solchen Untersuchung genau das Richtige...


    Grüsse aus Hamburg und bis morgen! :D

    Hallöchen allesamt erstmal...


    obschon ich am Samstag NICHT mit tauchen konnte, so war das doch ein wunderschöner Abend in Hemmoor...lecker grillen :essen: ...tratschen...Witze erzählen (*gröhl* :joke: ) und Nanette (taucherli) überzeugen Ende Mai nach Hemmoor zu gehen, statt zum Pokalfinale wo die doofen Bayern wohl nochmals gewinnen werden... :wirr:


    Ich bin begeistert... :rofl: :huhu:

    @ Torro: nach erfolgter Kastration darfst Du gerne über eine Reise mit Taucherli und OHNE mich auf die Malediven nachdenken... :boxing:


    @ Mermaid: Ägypten yes...vor allem wenn jemand dabei ist, der sich auskennt... :cool:

    @ alex:


    nicht morgen ... HEUTE mit den Männern rumziehen!!! :wirr:


    bevor Du hier wieder meine ganze Terminplanung durcheinander bringst... :tomato:

    und mögliche strafrechtliche Konsequenzen


    Bsp. des kontrolliert schwimmenden Notaufstieges


    Der Tauchlehrer weist den Schüler nicht explizit darauf hin, während des Notaufstieges einen kontinuierlichen Aaaaaaaah-Laut zu erzeugen, damit die Luft ungehindert aus seiner Lunge austreten kann.


    Daraufhin erleidet der Schüler einen Lungenriß, und stirbt an dessen Folgen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bestätigen den begangegen Ausbildungsfehler des Tauchlehrers und gegen diesen wird ein gerichtliches Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. In diesem Verfahren wird eine mögliche strafrechtliche Behandlung des Lehrers davon abhängen, ob dieser anlässlich der Ausbildung die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtete", die er eigentlich basierend auf seinen Kenntnissen hätte anwenden müssen.


    Die Staatsanwaltschaft findet heraus, dass die Leistungsanforderungen der Tauchorganisation im Namen derer dieser Tauchlehrer Brevets ausgestellt hat die einzelnen Übungen detailliert vorschreibt. In der Übungsbeschreibung wird explizit auf die Notwendigkeit des Aaaaaaaaa-Lautes, der Wissenvermittlung und einer Vorführung bestanden damit dem Schüler verständlich wird, dass die im Körper des Tauchers befindliche Luft, die sich beim Aufstieg ausweitet, so am besten entweichen kann und Unfälle somit vermieden werden können.


    Der tatbesatnd, begründet darin, dass diese Wissenvermittlung nicht erfoolgt ist und zum Tod des Tauchschülers geführt hat, wird zu einer strafrechtlichen Konsequenz für den Tauchlehrer führen. Der Tod des Schülers hätte vermieden werden können, wenn die Richtlinien der tauchorganisation über die vollständige Vermittlung der Kursinhalte eingehalten worden wäre.

    und mögliche zivilrechtliche Konsequenzen


    Die Erfahrung zeigt, dass sich Tauchlehrer und/oder Tauchlehrer-Assistenten kaum oder gar keine Gedanken darüber machen, daß eine nicht ordnungsgemäss erfolgte Tauchausbildung bei Tauchschülern zu gerechtfertigten Schadenersatzforderungen führen kann.


    Tauchkurse werden in den meisten Fällen ja gegen Bezahlung angeboten: der Schüler zahlt also für die Lehrleistungen des Tauchlehrers. Daraus entsteht für den Tauchlehrer die Pflcht dem Schüler Tauchfertigkeiten beizubringen, die den Anforderungen des Kurses und der entsprechenden Tauchorganisation gerecht werden.


    Sollte sich der Tauchlehrer nun aber den Job "vereinfachen" wollen und verzichtet er auf einen Teil der erforderlichen Lehrinhalte, kann dies Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche auslösen.


    Musterbeispiel für diesen Grundsatz stellt der kontrolliert schwimmende Notaufstieg dar: der Tauchlehrer muss dem Schüler hierzu die Leistungsanforderungen der jeweiligen Tauchorganisation erläutern und detailgetreu "vorführen". Vergisst der Tauchlehrer nun einige Übungsteile oder lässt sogar einige bewusst weg und stellt dem Schüler dennoch ein Brevet aus, dann wurde der Vertrag zwischen den Beiden aus rechtlicher Sicht nicht korrekt erfüllt. Merkt der Schüler dies, kann er Schadensersatzansprüche zum Beispiel in Form einer Rückerstattung des Kursentgeltes gegen den Lehrer oder die Tauchorganisation stellen.


    Grundsätzlich sind mehrere solcher Fälle möglich. Der Tauchlehrer und sein Assistent sollten sich in jedem Fall an die vorgegebenen Leistungsanforderungen und Empfehlungen der Tauchorganisation halten, welcher sie angehören. Unter Umständen kann man sich auch vom Schüler eine schriftliche Bestätigung dafür geben lassen, dass sämtliche Übungen eines Kurses gemäss Leistungsanforderung durchgeführt wurden.


    Dies gilt auch für diejenigen Fälle, in denen der Ausbildungs"vertrag" nicht zwischen Schüler und Lehrer sondern zwischen Schüler und Tauchfachgeschäft / Tauchbasis usw... zustande kam.

    ...ich bin für die Final Destination offen... ich war noch nie im roten Meer tauchen...und werde mich gerne beraten lassen... :]


    wir werde dann aber wohl 2 Wochen da bleiben...da es für mich nur schwer darstellbar ist, dass ich für 5 Tage tauchen in den Flieger steige... :loool:


    Ich werde also mit Freude die Posts hier abwarten und dann gerne mitkommen :D

    Glückwunsch an den werdenden Papa und an seine Familie!


    [SIZE=7]nach Fehlinformation der Blondinen-Schwester, musste ich den post leider editieren...[/SIZE]