Beiträge von kwolf

    Hi,


    Der Anfängerkurs fängt bei Null an: Da muss der TL Theorie und Praxis nach den Standards seiner Organisation vermitteln. Da hat der TL auch die volle Verantwortung dafür, dass er alles adäquat und gut anbietet.


    Danach sollte man weit genug sein, zu klären, welche Fähigkeiten man mitbringen muss (z.B. bzgl. Skills, Ausrüstung, Konfiguration). Das heißt, es muss ein klare Absprache geben oder entsprechende Vorabunterlagen!


    Ansonsten: Ein Kurs soll so sein, dass ich das lerne, was ich mir davon verspreche. Also muss ich mir schon ein persönliches Ziel setzen und das ggf. auch vorab mit dem Kursleiter besprechen.


    Es ist immer schwer, wenn einer das Kursziel nicht erreicht. Wer ist schuld, wie kann man das korrigieren. wie geht's weiter?


    Aber egal, wer schuld ist: Ein Brevet darf es nicht geben, wenn die Fähigkeiten nicht erlernt wurden - oder positiv: Erst wenn die Fähigkeiten sitzen.


    Grüße
    Klaus

    Zitat

    Original von Frank2007


    Ich würde meinen Buddy im alleräussersten Notfall dann "hochschiessen"


    Hi Frank


    in höchster Verzweiflung - vielleicht. Aber für mich keine "kalkulierbare" Option (genauso wenig wie der Bleiabwurf auf Tiefe) denn es ist so gut wie ein Todes- oder Rollstuhlurteil.


    Bei nicht übermäßiger Deko kann man schon das Risiko eingehen, den Verunfallten kontrolliert hoch zu bringen und selbst sofort wieder abzutauchen (Nachgeholte Deko - ich meine damit ausdrücklich *nicht* die nasse Rekompensation). Wenn man damit aber die Rettungskette verzögert, muss man wieder abwägen, lege ich mich unter O2 daneben oder lass' ich warten. Wenn ich den Kumpel nur hochschieße, stellt sich aber auch die Frage: Ist das Boot noch da, wenn ich oben ankomme???


    Grüße
    Klaus

    Ich fand es vor kurzem ganz angenehm, dass ich meinen 2. Partner, der etwas versetzt hinter mir tauchte, als leichte Reflexion im Maskenkörper wahrgenommen hatte. So wusste ich immer, er war noch da und konnte mich auf den Trocki-Anfänger neben mir konzentrieren :) .


    Grüße
    Klaus

    Hi,


    sicher kann sich jeder eine Herausforderung suchen, die zu ihm passt, ist sie noch so gefährlich. Dies halte ich für ein Grundrecht.


    Eine andere Sache ist, was in der Gesellschaft als erstrebenswertes "sportliches" Ziel anerkannt und gesucht wird. Da haben u.a. Medien, industrie und Verbände großen Einfluss drauf, denn sie sind "Meinungsbildner" und animieren zur Nachahmung.


    Imho haben sie die Pflicht, mit ihrer Meinungsbildung sorgsam umzugehen. Dazu ghehört für mich, eine Grenzüberschreitung in Extremsportarten nicht als Heldentum darzustellen, sondern als das, was es ist: Ein tödliches Risiko.


    Grüße
    Klaus

    Hi,


    ich möchte Robert recht geben und stimme für Gelbsaum-Drückerfisch.


    Warum?


    Das breite Maul ist wohl eine Täuschung, da bei diesem Drücker das Maul durch eine waagrechte Grube optisch weit verlängert wird. Wenn man das Foto im Eingangsposting genauer ansieht, kann man ein wesentlich engeres Maul erahnen. Auch sind die endständigen Rücken- und Afterflosse mit erkennbarer ondulierender Bewegung typisch für Drücker. Die waagrechten Streifen unter den Augen, die helle Kopffärbung und gesamte Habitus passen auch.


    Es ist wohl ein alter Veteran, da Flossen und Schwanz Verletzungsspuren aufweisen. Gelbsaum-Drücker können ca 60 cm lang werden (UW 1/3 größer - da stimmen die geschätzten 80cm ;)


    Anbei ein Scan des Gelbsaum-Drückers aus einem Bestimmungsbuch.


    Grüße
    Klaus

    Hi,


    endlich mal eine Diskussion zu dem Thema, die vor allem auf vernünftiges Tauchverhalten abzielt und nicht gleich nach "safe air" ruft - welche, wenn man diese Aspekte verinnerlicht hat, ggf. auch noch in Betracht ziehen kann. Auf die richtige Reihenfolge kommt es imho an :-D


    Grüße
    Klaus

    Hallo Monsta,


    sicher ist das richtig, um die Normen nicht zu verletzen. Und ein Händler oder Revisor kann nicht beliebig zusammenschrauben ohne nicht auch selbst allein haftbar für Schäden zu werden.


    Aber als Privatperson muss ich die Normen doch nicht einhalten. Damit übernehme ich zwar auch das Risiko, aber gegenüber dem Risiko bin ich versichert, solange ich nicht fahrlässig handle. Als privater Nutzer des Equipments sind diese diese Normen (soweit ich die Informationen, die ich so immer mal mitbekomme, richtig sortiere) sowieso nicht relevant, da ich das Equipment ja nicht in Verkehr bringe. Anders sieht es vielleicht schon für Gerätewarte eines Vereins aus.


    Aber zu dem Thema habe ich noch Fragen über Fragen - und in den Foren weiß man auch nie, wer nun wirklich die Fachkompetenz zu einer validen Aussage hat...und einen Juristen fragen schafft meist noch mehr Verwirrung :rofl:


    Gruß
    Klaus

    Hi,


    ich geselle mich mal zu euch =)


    Nach meinem Verständnis kann eine Versicherung erst bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern, sofern aus den Versicherungsbedingungen kein klarer Ausschluss hervorgeht. Einen fremdem Mitteldruckschlauch zu verwenden, der offensichtlich für den Taucheinsatz und als Verbindung zw. den Reglern bestimmt ist, dürfte nicht grob fahrlässig sein - auch wenn er dann wegen versteckten Materialschadens platzt und damit ursächlich mit einem Unfall zu tun hat.


    Selbst wenn ich meinen Trocki eigenhändig handwerklich gut flicke, der Flicken aber irgendwann undicht wird und ich erfriere, liegt imho keine Fahrlässigkeit vor (das wäre erst der Fall, wenn ich das Loch mit Teasfilm geflickt hätte).


    Oder? ?(


    Grüße
    Klaus