Anforderungen an Aufstellraum Gase

  • Hallo zusammen,
    gibt es besondere Anforderungen an den Raum, in dem ich mit Gasen hantieren will (also O2 und He-Lagerung und mischen)? Evt. sollen da auch meine PTG gelagert werden.


    Wie sieht es insbesondere mit Frost aus? Wenn ich mich recht entsinne, lagern beim Großhändler die Flaschen auch alle draußen, muss ich also den Raum nicht frostfrei halten?


    Nein, im Gasblender-Kurs habe ich so etwas nicht gelernt (aber zu dem Zeitpunkt auch vergessen zu fragen)... Falls aber von den betroffenen Ausbildern jemand mitliest...?!? :-D


    Wie handhabt ihr das, wo mischt ihr unter welchen Bedingungen???


    Vielen Dank für die Erfahrungsmitteilungen,
    Frank

  • Hallo Frank


    Hier ein Link vom Gashersteller Linde (Österreich) über das Lagern von Gasflaschen. Beim Link der Punkt 21 "Lagern von Gasflaschen".


    http://www.linde-gas.at/sicherheit/sicherheitshinweise.html


    Auf Anhieb fällt mir folgendes ein:
    Flaschen vor umfallen sichern und Raum gut lüftbar. Zutrittsmöglichkeit für Fremde ausschliessen (absperrbar). Keine brenbaren Stoffe in der näheren Umgebung Lagern - schon gar nicht brennbare Gase direkt neben dem Sauerstoff.


    Michael

  • Moin Frank,


    das sollte in der Tat im Rahmen eines Gasblenders besprochen werden beziehungsweise aus den Kursunterlagen hervorgehen. Frag doch nochmal nach bei Deinem Instruktor.


    Davon abgesehen sind die wichtigsten Regeln aus meiner Sicht:
    1. Belüftung in Bodennähe (damit scheiden Kellerräume in der Regel aus)
    2. nicht innerhalb von Gebäuden, die dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen (z.B. Wohn- und Geschäftshäuser)


    Bei Kompressorbetrieb im selben Raum käme noch einiges hinzu.


    Der Frost ist den Flaschen egal, nur für Dich wird der nächste Winter hart.


    Gruß
    Niko

  • Hallo Frank,


    ich glaube das du die Antworten auf deine Frage in den technischen Regeln Druckgase 280 (TRG280) findest.
    Mittlerweile gilt für diesen Bereich eigentlich die Betriebssicherheitsverordnung, die durch Technische Regeln Betriebsicherheitsverordnung (TRBS) ergänzt wird.
    Solange für einen bestimmten Bereich, wie z.B. hier für Druckgase noch keine erlassene TRBS existiert, müsste die TRG280 noch gültig sein.


    Die TRG 280 findest du z.B. hier:
    TRG 280


    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.


    Viele Grüsse Rocco!

    ------FOERDESCHLOSSER-----


    „Das Meer ist alles. Es bedeckt sieben Zehntel der Erde. Sein Atem ist rein und gesund. Es ist eine immense Wüste, wo ein Mann nie alleine ist, in dem er fühlen kann, wie das Leben aller in ihm bebt. Das Meer ist nur ein Behälter für alle die ungeheuren, übernatürlichen Dinge, die darin existieren; es ist nicht nur Bewegung und Liebe; es ist die lebende Unendlichkeit.“ Jule Verne

  • Morgen,


    was mich hier wundert ist, dass das Lagern in einer Garage anscheinend nicht zulässig ist.


    Wie verhält es sich denn, wenn dies eine Einzelgarage ist und diese
    nur für diesen Zweck verwendet wird, sprich es wird hier KEIN Auto abgestellt. Nur die Gasflaschen, der kompressor und die PTG's zum befüllen.


    Weiß hier jemand bescheid ?


    Grüße

    Egal was du tust oder planst - mach es richtig, oder lass es bleiben.

  • Hallo,


    Zitat von kuki_taucher:

    Zitat

    was mich hier wundert ist, dass das Lagern in einer Garage anscheinend nicht zulässig ist.
    Wie verhält es sich denn, wenn dies eine Einzelgarage ist und diese
    nur für diesen Zweck verwendet wird, sprich es wird hier KEIN Auto abgestellt. Nur die Gasflaschen, der kompressor und die PTG's zum befüllen.


    Weiß hier jemand bescheid ?


    Aus meiner Sicht: dann hast du keine Garage sondern einen Lagerraum.


    Da du aber den Kompressor dort stehen hast, bzw. dort sicher auch Gase umfüllst dürfte dieser Raum wieder nicht als Lager genutzt werden. (TRG 280 Pkt.5.1.4) :wirr:

    Aus meiner Sicht kommt bei den Gasmengen die wir privaten Gaspanscher bei uns rumstehen haben, der Punkt "Lagern von Gasflaschen" noch garnicht zum tragen, sondern für uns gilt in der TRG280 eher der Punkt 2.3."Bereitstellen". (Auslegungssache :hammer:)


    Sicherlich bewegt man sich als Privatmann in Sachen Gase herstellen immer in einer rechtlichen Grauzone. :Haare:


    Viele Grüsse Rocco!

    ------FOERDESCHLOSSER-----


    „Das Meer ist alles. Es bedeckt sieben Zehntel der Erde. Sein Atem ist rein und gesund. Es ist eine immense Wüste, wo ein Mann nie alleine ist, in dem er fühlen kann, wie das Leben aller in ihm bebt. Das Meer ist nur ein Behälter für alle die ungeheuren, übernatürlichen Dinge, die darin existieren; es ist nicht nur Bewegung und Liebe; es ist die lebende Unendlichkeit.“ Jule Verne

  • Yep, das ist sicherlich eine Grauzone.


    Ich würde hier auch eher einen Lagerraum sehen, als einen
    Aufstellungsraum o.ä.


    Dass hier jetzt der Kompressor einen Strich durch die Rechnung macht, ist nicht schön. Wer hat schon mehrere Räume zur Verfügung, um alle Gerätschaften zu trennen.

    Egal was du tust oder planst - mach es richtig, oder lass es bleiben.