Tauchversicherung bei ehrenamtlicher Naturschutztätigkeit / Gewässerkartierung

  • Hallo Tauchfreunde,



    ich habe eine Frage: Wisst ihr, ob man als Sporttaucher bei wissenschaftlichen Tauchgängen teilnehmen darf, d.h. zum Beispiel an Tauchkartierungen teilnehmen darf?
    Das Tauchen würde im Auftrag einer Umweltbehörde stattfinden.


    Ich weiß, dass von Hobbytauchern erhobene Daten in keinster Weise wissenschaftlich beweiskräftig sind und ich weiß auch, dass ausgebildete Forschungstaucher gar nicht gut auf Sporttaucher, die ihnen ins Handwerk tauchen, zu sprechen sind, ich möchte diesen Aspekt aber ausblenden bitte und nur nach der Möglichkeit einer Privatversicherung für Taucharbeiten im Rahmen von Umweltmonitoring/Naturschutz, etc…fragen?


    Hat jemand hilfreiche Tipps?


    Vielen Dank,


    Tobias

  • Hallo Tobias,


    es gibt in Baden Württemberg ein Kartierungsprojekt, bei dem die vor Ort wirkenden Vereine zur Hilfe aufgerufen wurden. Als Voraussetzung wurde lediglich ein Biologie-Seminar genannt.
    Eine spezielle Versicherung wurde nie angesprochen. Es sollte also die normale Tauchversicherung (in diesem Fall die VDST Versicherung) ausreichen.


    Gruß, Frank

  • Hi Tobias,
    ist nicht ganz leicht zu beantworten, weiß auch nicht ob ich das kann aber werde dir vielleicht ein wenig weiterhelfen können.


    Im Rahmen vom VDST wird gerade in der Ostsee ein Tauchmonitoring gemacht wo die Daten wissenschatflich auch genutzt werden. Wobei das Projekt hierbei genau auf Sporttaucher ausgelegt ist.


    Aus eigener Erfarhrung kann ich sagen, dass bei wissenschaftlichen Arbeiten, die ich gemacht habe, obwohl ich kein ausgebildeter Forschungstaucher bin, die Daten anerkannt wurden, hing ggf auch damit zusammen, dass ich es über die Uni Flensburg gemacht habe im Rahmen meiner Examensarbeit.


    Desweiteren haben wir in Eckernförde letztes Jahr ein künstliches Riff gebaut. Hier mussten wir alle ein Schreiben ausfüllen, dass der veranstalter keinerlei Haftung für uns übernimmt und wir selber für unseren Versicherungschutz verantwortlich sind. Daher waren wir alle Freizeittaucher die NICHT unter Wasser gearbeitet haben...


    Ich denke, wenn du deine Methoden und Analysen entsprechend begründest, deine Ergebnisse entsprechend klar struktiriest und die Vorgehensweisen, hast du immer noch das Problem mit dem Versicherungsschutz, den ich dir nicht beantworten kann, aber deine Ergebnisse haben mit Sicherheit eine gewisse Bedeutung, die nicht vom Tisch zu weisen ist.


    So sehe ich das, weiss allerdings nicht ob dir das Hilft.


    Schau sonst mal in die GUV, wie weit dieses Betätigungsfeld schon entsprechend vom Sporttauchen ausgeschlossen ist.


    Schöne Grüße,
    Jan

  • Hi!


    Also ich würde das als normalen Tauchgang "deklarieren", bei dem ich halt etwas auf einer UW-Tafel rumkritzle. Das kann mir ja DAN oder Aqua-Med nicht verbieten.


    Wenn dann "zufällig" wer meine Kritzelei brauchen kann ... ops das muss ja keiner wissen.


    LG Wolfgang