Versicherungen für den Technischen Bereich

  • Hallo zusammen,


    welche Versicherungen nützt ihr, um Eure technischen Tauchgänge zu versichern? Gibts da überhaupt Versicherungen, die dieses Risiko abdecken?


    Wie sehen das die PADI bzw. DAN Versicherungen? Konnte bei denen relativ wenig finden. (AquaMed nützt mir Wohnsitzbedingt nichts!)


    Danke für Eure Informationen und Erfahrungen.


    Gruss MONSTI


    P.S.: Zur Klarstellung: Meine Frage richtet sich an den reinen Unfallversicherungsschutz. Keine Lebensversicherung oder BU.

  • db8us: Danke, mich hat gewundert, das DAN da nix stehen hat, aber wenn das wirklich so ist sollte ich mal an einen Wechsel denken. Ist Höhlentauchen da auch mit drinnen? Ist doch Dein Fachgebiet :D oder?


    Gruss Monsti

  • Moin,
    Bei DAN sind alle Unfälle versichert, die unter Wasser stattfinden. Dabei ist egal, ob du für den Tauchgang überhaupt ausgebildet warst (z.B. OWD verunglückt bei TG auf 40m). Bei anderen Versicherungen kommt es vor, dass sie die Leistungen zurückfordern.

  • Moin,


    ist es aber bei DAN nicht so das es Unfälle "daheim" nicht übernimmt? Gab es da nicht was mit einer 50 km Regel um den Wohnort oder lieg ich da jetzt falsch?


    Grübelgruss
    Martin

  • Moin,


    Es fällt schwer, es zu schreiben ;) , aber Monsti hat Recht!


    Die Mindestentfernung zum Wohnort gilt für Travel Assist:


    Eine Einzelmitgliedschaft bei DAN berechtigt zur kostenlosen Inanspruchnahme der DAN Travel Assist Services, die auf Reisen (ab 80 km Entfernung vom Wohnort) im Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung oder Verletzung weltweit, rund um die Uhr Hilfe leisten.

  • da die fragen wegen der DAN-Versicherung immer wieder irgendwo kommen, habe ich mir mal die mühe gemacht und den entsprechenden passus von der police abgeschrieben:


    Unfalldeckung:


    Der Versicherungsschutz gilt für einen Taucher, der diese Aktivität, mit oder ohne Atemgerät, ausübt:
    - als Sport, zum Tauchen und zum Training im Allgemeinen;
    - beruflich: als lizensierter Tauchlehrer, Tauchlehrerassistent oder Tauchführer, oder zum Zweck medizinischer oder wissenschaftlicher Untersuchungen oder Forschungen.
    Ebenfalls eingeschlossen ist das technische Sporttauchen, das wie folgt definiert wird: Tauchgänge, bei denen veränderliche Atemgasgemische verwendet werden (Stickstoff – Helium – Sauerstoff, sog. „Trimix“; Helium – Sauerstoff, sog. „Heliox“), Tauchtiefen von über 50 Meter aber maximal 130 Meter aufgesucht werden und Gaspartialdrücke von maximal 1,4 bar für Sauerstoff und 3,95 bar für Stickstoff erreicht werden, vorausgesetzt, dass alle sonstigen relevanten vor Ort geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet wurden. Tauchgänge auf Tiefen von über 130 Metern sind nur versichert, wenn vor dem jeweiligen Tauchgang eine Einzelfallgenehmigung von DAN Europe eingeholt wurde. Nicht als technisches Sporttauchen gelten, sondern sind in der allgemeinen Definition der vorangegangenen zwei Punkte dieses Abschnitts eingeschlossen: alle Arten von Presslufttauchgängen; Tauchen mit sauerstoffangereicherter Luft, „Nitrox“, mit unveränderlichen Gasanteilen, unabhängig davon, ob diese in offenen Systemen oder in Kreislaufgeräten „Rebreathern“, verwendet wird; Verwendung von sauerstoffangereicherter Luft oder Sauerstoff zum Zweck der Erhöhung der Dekompressionssicherheit; Verwendung normoxischer Trimix-Gemische auf Tiefen von weniger als 50 Meter zur Verringerung der narkotischen Wirkung komprimierter Luft.



    was für mich unklar ist:
    es darf der Po2 von 1,4 bar nicht überschritten werden, was ist aber beim gaswechsel, denn da wird üblicherweise ein Po2 von 1,6 bar angestrebt?
    ich gehe mal davon aus, dass der Po2 von 1,6 bar beim gaswechsel versichert ist!!??


    irritierend ist zudem der dass ein normoxisches-Trimix nicht über 50 meter eingesetzt werden darf (zumindest als nichttechnisches Sporttauchen). auf 50 meter habe ich aber keinen Po2 von 1,4 bar und wenn ich mit dem Pn2 unter 3,95 bar liege müsste lt. der definition vom technischen sporttauchen ein z.B. 21/35 auch über 50 meter versichert sein.
    hmmmm - muss ich nun vor einem tg mit einem 21/35 festlegen ob ich ein nichttechnischer sporttaucher oder ein technischer sporttaucher bin??? ?( :wirr:
    vielleicht interpretiere ich auch nicht richtig????


    das mit den 80km vom gemeldeten wohnort bezieht sich wie schon oben erwähnt nur auf den DAN TRAVEL ASSIST.


    grüssle anke :engelNX:

  • Ich habe gelesen, daß DAN nur zahlt, wenn die Behandlung im Falle eines Tauchunfalls direkt über DAN läuft. Unter Umständen hab ich darauf aber keinen Einfluß.
    Ich selbs hab mich (zunächst) für Aquamed entschieden, obwohl Aquamed mehr Einschränkungen bezüglich Tauchgang und der entsprechenden Qualifikation macht. Wobei in den AGB´s auch keine eindeutigen Aussagen getroffen werden.
    Die Einschränkungen welche schwarz auf weiß stehen beziehen sich ausschließlich auf das Tauchen mit Gasen die mehr als 50% O2 oder andere Gemische als N2 und O2 enthalten, sowie auf das Eis- Wrack und Höhlentauchen sofern man nicht dafür ausgebildet ist.


    So richtig weiß ich jetzt aber immer noch nicht welche Versicherung die Richtige für mich ist.


    wäre schön wenn irgend jemand Klarheit in dieses Gewirr bringen könnte.

  • Zitat

    Original von Neander
    Ich habe gelesen, daß DAN nur zahlt, wenn die Behandlung im Falle eines Tauchunfalls direkt über DAN läuft. Unter Umständen hab ich darauf aber keinen Einfluß.


    DAN zahlt auch in diesem Fall, allerdings musst Du nachweisen, dass Du entweder nichts hast tun können (z.B. bewusstlos gewesen) was sich aber in der Regel aus dem Krankheitsbild ergibt. Bzw. muss DAN ohne Verzögerung informiert werden, wenn Du wieder kannst. Deine ersten Worte nach dem Koma sollten also "DAN" sein. :D Hilfreich ist bei solchen Fällen sicher so Erfindungen wie der DAN Tag, der dann große Chancen hat im Krankenhaus anzukommen und da kann man i.d.R. was mit anfangen.


    Ich kenne zwei Fälle bei denen gezahlt wurde, einer, bei dem DAN sofort informiert wurde. Allerdings auch erst von der Druckkammer. Alles ohne Probleme. Und dann ein Fall, bei dem durch eine Durchfallerkrankung eine so starke Dehydrierung stattgefunden hat, das mein Bekannter ins Krankenhaus kam und DAN nicht verständigen konnte. Dies wurde gegenüber DAN nach 3 Tagen vom Krankenhaus bestätigt und DAN hat gezahlt. Wenn er allerdings ein paar Tage gewartet hätte, dann hat man ihm gesagt wäre die Zahlung evtl. abgelehnt worden. War bei ihm so ein "Hinweis für die Zukunft".


    Ich denke, da wir in 99% der Fälle über Tauchunfälle reden, ist DAN entweder dem Tauchpartner ein Begriff und er kann darauf hinwirken, das DAN eingeschaltet wird, oder man kennt sich in der Druckkammer eh gut aus und checkt das gleich ob da eine Versicherung besteht. Schliesslich wollen die ja auch ihr Geld haben. Was mich in allen beiden Fällen beeindruckt hat war, dass keiner der Beteiligten in Vorkasse gehen musste. Die DAN Karte und eine Erklärung von DAN hat jeweils ausgereicht, das die Kosten direkt mit DAN abgerechnet wurden.


    Fand ich schon klasse!


    MONSTA

  • @anke/sunshineblub: Schön wieder etwas von Dir zu lesen... :hello:


    Betreffend dem normoxischen Trimix:
    Ein Nachweis über eine Befähigung, sprich Kurs, entscheidet bei der Tiefenbegrenzung und dem Versicherungsschutz.


    Mariiie: Wie war das beim VDST/Gerling-Versicherungsschutz?


    Gruß Alex =)

  • Hallo,
    es sei noch der Hinweis gestattet, das eine private Krankenversicherung i.d.R. auch die Druckkammertherapie bezahlt, sofern diese "medizinisch notwendig" ist. Bergung/Transport dafür nicht unbedingt (abhängig vom Tarifwerk). Genaueres am besten schriftlich von seiner Versicherungsgesellschaft bestätigen lassen.
    Gruß
    Tauchbär

  • Zitat

    Original von sunshineblub


    Ebenfalls eingeschlossen ist das technische Sporttauchen, das wie folgt definiert wird: Tauchgänge, bei denen veränderliche Atemgasgemische verwendet werden (Stickstoff – Helium – Sauerstoff, sog. „Trimix“; Helium – Sauerstoff, sog. „Heliox“), Tauchtiefen von über 50 Meter aber maximal 130 Meter aufgesucht werden und Gaspartialdrücke von maximal 1,4 bar für Sauerstoff und 3,95 bar für Stickstoff erreicht werden, vorausgesetzt, dass alle sonstigen relevanten vor Ort geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet wurden.


    da stellt sich mir doch die Frage: ob nicht, im Sinne der AGB´s von DAN "vor Ort geltende Gestze" schon verletzt werden wenn, wie im technischen Bereich üblich, Nitroxgemische in Flaschen mit normalen "Pressluft DIN-Ventilen" getaucht werden.
    Es ist zwar annähernd ausgeschlossen,daß wegen der Ventilform ein TU passiert, aber mich würde mal interessieren wie die das bei DAN sehen. Gibt es da irgendwelche Erfahrungen?