Tauchverbot im Bodensee ??

  • Hallo,
    zum 01.01.2006 tritt im Bodensee eine neue Verordnung in Kraft die das Tauchen möglicherweise nahezu unmöglich macht. Meines Wissens wird momentan an Ausnahmeregelungen gearbeitet.


    Den Newsletter des BTSV hänge ich zur Info mal an.


    Hat schon jemand zuverlässige Infos um Stand der Dinge??


    BTSV:


    *
    Information über den Stand der neue Bodenseeschiffahrtordnung (BSO)


    Liebe BTSVler,
    Wie Euch sicherlich mittlerweile bekannt ist, tritt zum 01.01.2006 eine neue Bodenseeschiffahrtordnung in Kraft. Diese bringt für uns Taucher erhebliche Einschränkungen.


    In der alten BSO hieß es bisher im Artikel 11.04:


    ";(1) Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
    (2) Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen."


    Jetzt heißt es im Artikel 11.04:


    ";(1) Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
    (2) Das Tauchen in markierten Fahrwassern ist verboten.
    (3) Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen."


    Das hat zur Konsequenz, dass die für uns Taucher interessanten Tauchplätze vollständig verschlossen wären, da sich gerade im Bereich von Häfen und Landestellen befestigte und zugewiesene Tauchein– und -ausstiege befinden.


    Leider sind wir im Vorfeld von diesen gepanten Änderungen nicht informiert worden. Als wir davon erfahren haben, haben der VDST, der WLT, der AST (Arbeitskreis Sicheres Tauchen Bodensee) und der BTSV versucht, noch auf die Entscheidung einzuwirken, aber nur mit mäßigem Erfolg. Von den zuständigen Ministerien ("Umwelt und Verkehr" und "Kultus, Jugend und Sport";) wurde uns angeboten, mit den Landratsämtern Friedrichshafen und Konstanz zu sprechen, um eine generalisierte Ausnahmegenehmigung für bestimmte Tauchplätze zu erhalten. Das ist geschehen und es gab auf der Interboot ein Treffen mit den Tauchsportverbänden, der WAPO und Vertretern der Landratsämtern. Dabei wurde eine Besichtigung der betroffenen Tauchstellen vereinbart.
    Außerdem wurden vom WLT und BTSV Anträge auf eine generalisierte Ausnahmegenehmigung der betroffenen Tauchplätze bei beiden Bodensee-Landratsämter eingereicht.
    Hierbei sei noch dem AST gedankt, der für uns die Beschreibung der Tauchplätze übernommmen hat. Mittlerweile gibt es einen Termin für die geplante Ortbesichtigung der Tauchstellen. Ich werde am Freitag, den
    09.12.2005 den BTSV bei dieser Besichtigung vertreten.


    Da die Zeit eilt und es nicht mehr lange bis zum 01.01.2006 ist, hat Michael Ruoß vom WLT eine Anfrage an Herrn Gebhard vom Landratsamt Friedrichshafen gerichtet, wie der aktuelle Stand unserer Anträge ist.
    In der Antwort von Herrn Gebhard wurde uns folgendes zugesichert:


    "... Ich kann Ihnen aber für die Wintermonate bereits jetzt signalisieren, dass Tauchen wie in bisherigem Umfang möglich sein wird.
    ...


    Bitte weisen Sie Ihre Taucher aber bereits darauf hin dass generell keine Behinderung der Schifffahrt stattfinden darf."


    Bitte beachtet genau den Hinweis und richtet Eure Tauchgänge und -ziele danach aus.
    Euer
    Jörg Pleschka
    Präsident BTSV

  • Schade, aber die Entwicklungen der letzten Jahre/Monate haben eigentlich konsequent darauf "hingearbeitet".


    Zumindest der letzte Abschnitt lässt ja hoffen. In diesem Sinne drücke ich mal feste die Daumen, dass es doch noch eine vernünftige Lösung gibt.


    MONSTI

  • Edit: Beitrag gelöscht


    In der Regel klappts ja meistens über den Geldbeutel, aber ob das in diesem Falle auch so was wird...?! Ich wage es zu bezweifeln...

  • Moin,


    Das Ganze klingt doch sehr nach 1. April.
    Und wenn ich im Original, aus dem der Ausschnitt stammt, von einer " bekennende Aktivistin des ASTev" lesen, kommen mir doch ernsthafte Zweifel. Verstärkt werden diese noch, wenn ein nicht registrierter Gast mit dem Nick "Polizei" diese schreibt.


    Fazit: Nicht alles glauben, was in anderen Foren so geschrieben wird.


    Mal ganz abgesehen davon, dass dies ein gefundenes Fressen für den BfD (Bundesbeauftragter für Datenschutz) wäre.

  • Hallo,
    @Torro und Mike


    Die "Veröffentlichung die Ihr da ansprecht ist allerdings recht zweifelhafter Natur :wirr:


    Leider ändert das an der generellen Problematik mit der neuen Bodenseeschiffahrtordnung (BSO) nix.


    Diese ist leider kein Aprillscherz.
    Nachzulesen bei: www.btsv.de


    Grüße Bubble

  • Gab es denn Vorfälle, die zu diesen doch recht drastischen Neuerungen führten?



    Hier im Norden kriegt man nicht alles mit, was am Mare Schwabium so alles passiert.


    Neugierige Grüße aus dem Norden

  • Jo, leider laufend...


    - Gurilliataucher tauchen da wo sie wollen...
    - Erregung öffentlichen Ärger (Parkhaus Überlingen, etc)
    - wildes Urinieren an jeden erdenklichen Plätzen...
    - aufgestellte Regeln zum Tauchbetrieb wurden nicht eingehalten...
    - tödliche Unfälle
    - Vandalizmus
    X(
    ach ich glaub die Jungs die sich fürs Tauchen am Bodensee einsetzen könnten die Liste noch endlos erweitern...


    Typische Die-Regeln-gelten-doch-nicht-für-mich-und-sind-völliger-Schwachsinn-Menatalität einigerweniger und die die ganze Taucherschaft hat darunter zu leiden. :(

  • Hi,


    da meine zweite Leidenschaft, neben dem Wracktauchen, daß Steilwand-Tauchen ist, betauche ich auch regelmäßig, hauptsächlich im Winter, die angesagtesten Tauch-Plätze im Bodensee.
    Einen Hinweis auf das mögliche Tauchverbot wie oben gepostet hat es schon im Sommer in der Zeitschrift "Tauchen" gegeben.
    Daraufhin habe ich Kontakt mit einer ortsansässigen Tauchbasis aufgenommen.
    Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen worden so die telefonische Auskunft.
    Neben den besagten "unschönen Dingen" auf die .Michl hingewiesen hat; die passieren aber auch an anderen Tauchplätzen, hat sich hauptsächlich die Schifffahrt, die allerdings im Winter in eingeschränkter Form stattfindet, stark gemacht.
    Im Winter ist außerdem die Sicht optimal, die Steilwände traumhaft schön und man(n) sowie auch Frau begegnet weniger Taucher, weil keine "Nassis`s" unterwegs sind.


    das Steilwandtauchende kleine Seepferdchen Elke

  • hier mal der letzte Stand...
    ;(


    Eki


    1. Ab 01.01.2006 gilt die neue Bodenseeschifffahrtsordnung, deren Artikel 11.04 folgenden Inhalt hat:


    · Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.


    · Das Tauchen in markierten Fahrwasser ist verboten.


    · Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen


    2. Von diesem Tauchverbot sind zunächst jedenfalls folgende Tauchplätze betroffen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):


    · Meersburg Promenade, Platz 1 Tauchplatz T12 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Als Alternative steht zur Verfügung: Meersburg Promenade, 2. Treppenabgang weiter westlich als der bisherige Platz1, gegenüber 'Zur Münz'. Dort darf nur Richtung Westen getaucht werden.


    · Meersburg, Wilder Mann.


    · Meersburg, Hafen Klingenstein.


    · Überlingen, Liebesinsel.


    · Überlingen, Parkhaus Post, Tauchplatz T10 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002.


    · Überlingen, Promenade.


    · Überlingen, Zeughaus, Tauchplatz T9 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002.


    · Sipplingen, Steg, Tauchplatz T6 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Als Alternative steht zur Verfügung: Sipplingen, Parkplatz am Bahnhof. Dieser neue Taucheinstieg befindet sich > 100 m westlich des Schiffsanlegers, auf Höhe der 3. Boje. Von dort aus kann Richtung Westen getaucht werden. In den ersten Wochen des Jahres 2006 soll der Einstieg entsprechend ausgeschildert werden. In den 100 m - Zonen um den Schiffsanleger und die Hafeneinfahrt herrscht absolutes Tauchverbot.


    · Bodmann, Alter Hafen.


    · Marienschlucht, Tauchplatz T3 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002.


    · Wallhausen, Slipanlage.


    · Konstanz, alle Tauchplätze am Seerhein.


    3. Nach hiesiger Auffassung somit nicht von der neuen BSO betroffen dürften folgende Tauchplätze sein:


    · Meersburg Promenade, 2. Treppenabgang weiter westlich als der bisherige Platz1, gegenüber 'Zur Münz'. Hier darf nur Richtung Westen getaucht werden.


    · Meersburg, Plätzle, Tauchplatz Nr. T11 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002.
    Achtung: Unbedingt die 100 m Abstand vom Hafen Klingenstein und vom Fährhafen halten. Tauchen vom 'Plätzle' aus nur Richtung Westen.


    · Sipplingen, Parkplatz am Bahnhof. Der neue Taucheinstieg befindet sich > 100 m westlich des Schiffsanlegers, auf Höhe der 3. Boje. Von dort aus kann Richtung Westen getaucht werden. In den ersten Wochen des Jahres 2006 soll der Einstieg entsprechend ausgeschildert werden. In den 100 m - Zonen um den Schiffsanleger und die Hafeneinfahrt herrscht absolutes Tauchverbot.


    · Ludwigshafen, Lehmschiff, Tauchplatz Nr. T5 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002.


    · Und alle anderen bekannten Tauchplätze.


    4. Hinsichtlich der Tauchverbotslage haben die Verbände BTSV und WLT für eine Vielzahl von Tauchplätzen bei den Landratsämtern Bodenseekreis (Friedrichshafen) und Konstanz Anträge auf generalisierende Ausnahmen gestellt. Ein mit den zuständigen Behörden durchgeführter Ortstermin und die bisher diesbezüglich geführten Gespräche lassen in gewisser Hinsicht auf Lösungen hoffen.


    Die Antragsverfahren werden fortgeführt.


    Sobald die behördlichen Entscheidungen vorliegen, werden wir Euch schnellstens informieren.


    (letzte Aktualisierung 22.12.05)



    Wir werden Euch an dieser Stelle weiter auf dem Laufenden halten!



    Michael Ruoß,
    1. Vorsitzender




    Weiterführende Informationen unter:


    http://www.wlt-ev.de/

  • ;( ;( ;(


    Ich hoffe es kommen doch noch ein paar Ausnahmeregelungen. :zeter:
    Ansonsten ist nicht mehr viel übrig von den wirklich schönen Tauchplätzen.


    das traurige kleine Seepferdchen