Rechtliche Frage mit Kompressoren

  • Grüßeuch,
    Hab da mal ne frage bezüglich Kompressoren!



    Welche Vorschriften gelten:
    - Wenn ich privat einenen Kompressor betreibe und nur für mich fülle,
    - Wenn ich mit meinem Kumpel zusammen einen Kompressor betreibe und nur wir zwei füllen
    - Wenn ich in einem Verein einen Kompressor betreibe und für "fremde" fülle


    Bezüglich standortabnahme, Füllleistung des Kompressors?


    Welche Tricks gibt es manches zu umgehen?
    (mobiler Kompressor mittles Rollen ect.)


    Was Kostet das dann wenn ich ihn Vorschriftsmäßig betreiben möchte...


    Gruß und Danke Markus

  • Alex
    gut gegoogelt :D das hatte ich auch schon gefunden.
    Aber eventuell könnte ja mal einer der geneigten "Betreiber" einen Kurzabriss ohne Anspruch auf vollständigkeit hier einstellen???


    z.B. mit praktischen Tipps zum Thema: Wie gründe ich eine Betreibergemeinschaft damit jeder sein Risiko selbst trägt??
    Und die ganze Veranstaltung auch beim füllen für den buddy nicht zur Existenzgefährdung für den armen Füller wird?


    Grüße Oli

  • Grüßeuch!
    DANKE schon mal!


    Ich wollte eig auch eher Praktische tipps als ellenlange Bürokratendeutschtexte lesen bei denen i am schluss dann doch wieder nix versteh...


    (Hab in der norm außerdem nichts gefudnen was mir geholfen hätte!
    [aber vielleich bin ich ja zu blöde...])


    Gruß und Danke


    Markus

  • @ oli


    wir machens es so, dass jeder, der gase braucht, einen tmx-blender hat. wenn dann noch hin und wieder einen quittung da ist mit dem vermerk "anteil technische gase" mit name und unterschrift, sollte es ausreichend sein, für eine füllgemeinschaft (Hardwareseitig).
    nicht auf die einzelfüllung beziehen...


    der "füllgefallen" für den buddy ist jedoch m.e. unter den haftungsgedanken in verbindung mit der garanten stellung kritisch zu betrachten und nicht von pappe.


    "gefallen ohne haftung" kommen im fall der fälle vor dem richter nicht wirklich gut
    gibt es hier juristen, die hierzu näheres sagen können??


    wär klasse :-D


    gruss
    micha

    ...:-D .... notorischer bleigurtverächter

    2 Mal editiert, zuletzt von rainman ()

  • Hi,
    ich denke da aus gegebenem Anlass gerade über eine Eigentümergemeinschaft an der Fülleinrichtung nach. Damit ist automatisch jeder der Eigentümer gleichzeitig auch Betreiber. Bei Eigennutzung durch Privatleute bestehen meines wissens weniger restriktionen (bzw. es fallen einige weg)
    Allerdings ist das gedankliche konstrukt noch nicht Rechtlich geprüft.
    Der Weg das jeder der Probanten einen Gasblender macht ist sicher ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor. Außerdem :D muss die Tauchbranch ja auch von was leben, wenn wir ihnen schon den Gasumsatz stibizen :-D


    Grüße Oli

  • hi rainmann und bubbelmacker!
    wie schaut es denn rechtlich mit solch einer "füllgemeinschaft" aus?


    Ist da wirklich jeder eigentümer und jeder ist für seine fehler selbst verantwortlich?


    Gruß und Danke Markus

  • Ich bin mir fast sicher, dass es bei zulassungspflichtigen Anlagen eine Art "Highlander Prinzip" gibt, sprich: Es kann nur einen geben! Entweder eine natürliche oder juristische Person. Und welche Füllgemeinschaft will schon GmbH werden.


    LG MONSTI

  • Hi Monsta,
    deine Bedenken scheinen richtig zu sein. "Highlanderprinzip" trifft es ganz gut. Am Ende ist immer der Füller der dumme. Daher scheint es wirklich nur den Weg zu geben das eben alle die die Gase Nutzen wollen auch einen Gasblender haben, und für sich selbst füllen. Wenn sie dann noch an der Füllanlage beteiligt sind wird das ganze schon ziemlich rund.
    Absolut Wasserdicht bekommt mann das aber wohl nie.


    Grüße Bubble

  • Zitat

    Original von bubblemaker27
    Absolut Wasserdicht bekommt mann das aber wohl nie.


    Wie wahr!


    Aber die Beteiligung an der Füllanlage ist IMHO der Knackpunkt. Wenn die Anlage irgendwo eingetragen, abgenommen oder genehmigt werden muss, dann steht da immer ein Name oder eine juristische Person, sprich:


    "Verantwortlich: Karl Kompressor" oder eben "Verantwortlich: Füllgemeinschaft Drückeberger GmbH/GbR/AG/KG". Ich meine im deutschen Vereinsrecht hätte es eine Änderung gegeben, dass bei einem Haftungsfall im Zweifel jedes Vereinsmitglied haftet. So würde dann meines Wissens auch ein e.V. gehen - aber ob man sich das antun will...


    Sonst ist der der Gelackmeierte bei dem die Anlage steht - und im Schadenfall haben sich schon so manche Freundschaften in Luft aufgelöst X(


    MONSTA

  • Hi Monsa,


    das mit der abnahme ist ja gerade der springende Punkt.
    Gewerblich genutzt -- Anbahme
    Gewisse Ganmengengrenzen Überschritten -- Abnahme
    Gasmengen unterschritten, Private eigentümergemeinschaft/Nutzergemeinschaft -- keine abnahme, lediglich Meldepflichtig wegen O2


    oder hab ich da ne Wissenslücke??


    grüße bubble

  • Zitat

    Original von bubblemaker27
    Private eigentümergemeinschaft/Nutzergemeinschaft -- keine abnahme, lediglich Meldepflichtig wegen O2


    Nein, aber die folgenden Punkte sollten geklärt sein:
    a) Wie ist die "Gemeinschaft" definiert? Gemeinschaftsvertrag?
    b) Wer ist beim O2 der "Meldepflichtige"?


    Sonst alles okay!


    MONSTO