ALu Flaschenmit DOT Prüfung statt CE

  • www.dot.gov


    US Department of Transportation


    Das entspricht unserer TÜV-Prüfung, wird aber nicht anerkannt.


    Diese Flaschen dürften eigentlich hier nicht gefüllt/genutzt werden.
    TÜV gibt's keinen und wenn die Füllstation genau hinsieht auch keine Füllung.

  • Wie jens schon gesagt hat. In Deutschland bekommen die Flaschen keinen TÜV. auch ein Umstempeln oder umtüven ist nicht möglich da die Flasche bereits eine DOT-Prägung hat. Wie das mit dem Füllen aussieht weiß ich nicht genau aber, da die Flasche so auch keinen TÜV hat dürfte sie eigendlich auch nicht gefüllt werden.


    Gruß, Sebastian

  • Moin,
    Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es für die DOT-Flaschen ein interessantes Detail: Bei CE-Flaschen endet die Gewährleistung nach zwei Jahren. Bei nicht CE-konformen und damit nicht zugelassenen Flaschen haftet der Inverkehrbringer, also der Händler, der sie dem ersten Besitzer verkauft hat, lebenslang (bezogen auf das Produkt). Fliegt dir also die Flasche aus irgendeinem Grund nach zwanzig Jahren um die Ohren, kannst du Ansprüche gegen den Inverkehrbringer geltend machen.

  • Hallo,
    noch mal nachgehackt, Es gibt also für mich keinerlei Gründe eine DOT Flasche nicht zu verwenden? Versicherungsschutz oder so was? Ich wollte mir mal welche aus den USA mitbringen. 80$ und in den Knalligsten Farben waren die dort zu haben. Wäre interessant zu wissen fürs nächste mal.
    Gruß Mike

    German quarry pond diver :taucher:


    ***Die Natur ergreift immer die Partei des versteckten Fehlers.***

  • Hallo,


    ein Bekannten von mir hat eine 10L Aluflasche mit DOT-Prägung beim TÜV abgegeben und diese wurde tatsächlich neu getüvt!
    Wollte es selbst nicht glauben, da ich aber die Flasche vor dem TÜV selbst gesichtet habe, vermute ich mal, das der Prüfer was vor oder auf den Augen hatte!


    Gruß Andy

  • Was Versicherungsschutz angeht solltet ihr aufhören Euch als Privatpersonen immer so in die Hose zu machen. Das wird dann relevant, wenn ein Unfall auf Grund von Materialfehlern o.ä. passiert. Und selbst dann muß der Beweis geführt werden, daß es genau an diesem Teil lag. Und eine DOT-Flasche überleben in den USA auch tausende Taucher, weshalb sollte das hier also anders sein.
    Im Zweifel bei der Versicherung anrufen und fragen, ob die da rumweinen. Ich wage mal zu orakeln, daß die Antwort ein Nein ist.


    Und wenn es dann noch einen etwas unbedarften TÜV-Mann gibt, der das Ding TÜVt hat man doppelt Glück gehabt. Versuchen kann man es ja.

  • Zitat

    Original von Mike
    Bei nicht CE-konformen und damit nicht zugelassenen Flaschen haftet der Inverkehrbringer, also der Händler, der sie dem ersten Besitzer verkauft hat, lebenslang (bezogen auf das Produkt).


    SO einfach kann man das leider nicht sagen :(.
    Nach Strafrecht haftet der Inverkehrbringer 30Jahre, nach Zivilrecht (je nach Tatbestand) 2-10Jahre. Nix lebenslang.
    Die Flasche ohne CE-Kennzeichnung *kann* vom Staat (Marktaufsichtsbehörde) stillgelegt oder eingezogen werden, da das Produktsicherheitsgesetz verletzt wird. Jede Behörde, die das machen sollte, hat nicht genug anderes zu tun.


    Außerdem stellt sich mal wieder die Frage, wer überhaupt der "Inverkehrbringer" ist. Das kann ich ungünstigen Situationen auf der Betreiber/Benutzer selbst sein.


    Beides beeinflußt den Versicherungsschutz allerdings nur rudimentär.


    Grüße
    Mareike

  • Zitat

    Original von mareike
    Nach Strafrecht haftet der Inverkehrbringer 30Jahre, nach Zivilrecht (je nach Tatbestand) 2-10Jahre.


    Um welche Straftatsbestände soll es sich denn da handeln?

    Es gibt Leute, bei denen man im Killfile sein sollte, oder man hat etwas flashc gemacht. (Henning Sponbiel in de.org.ccc)

  • Zitat

    Original von Ferdy


    Um welche Straftatsbestände soll es sich denn da handeln?


    Das kommt darauf an, was passiert. Mir würde aus meinen CE-Unterlagen erstmal Körperverletzung einfallen (wenn den ein Körper verletzt wurde). Ob dieses nachweisbar an dem nicht-CE-gekennzeichneten Gegenstand leigen und/oder urteilbar sind, ist dann ein ganz anderes Thema. Aber die max. Haftungszeit ist 30Jahre, nicht lebenslang.