Tüv Aluflaschen

  • Hallo Zusammen,


    stimmt es, dass Aluflaschen jetzt auch in den gleichen Zeitabständen wie Stahlflaschen getüvt werden müssen ?


    Gruß
    Steffen

  • Moin moin.


    Gerüchteweise habe ich sogar gehört, dass Alus momentan einen Tüv- Stop haben weil denen ein paar davon um die Ohre geflogen sein sollen. Weiß jemand was davon? Wäre gar nicht gut, will demnächst wieder eine tüven lassen.


    ostfriesische Grüße,
    Dirk H.

  • Hallo Dirk,
    dass kann ich mir nicht vorstellen das es deshalb einen Tüvstop gibt. Zudem wird die Berstprüfung genau aus diesem Grund mit Flüssigkeit gemacht, dass dir die Flaschen nicht um die Ohren fliegen !


    Gruß
    Steffen

  • Alle Flaschen >220 cm³ (egal ob Stahl, Alu, Doppelflaschen, SpareAir, Argon, Stages, BuddyJacketFlaschen, etc.) sind alle 30 Monate (2,5 Jahre) visuell zu Überprüfen (innen und außen sowie Gewichtsüberprüfung), alle 5 Jahre kommt dann die hydrostatische Überprüfung.
    Viele Anbieter machen es sich (und dem Prüfer) leicht und verkaufen immer gleich die "große Version" mit hydrostatischer Prüfung.


    Ein "nichtanbieten" einer Prüfung durch die lokale Prüfstelle (TÜV, Dekra, etc.) entbindet nicht von dieser Verpflichtung zur Prüfung durch den Nutzer!


    Lieben Gruss MONSTI

  • Guten Abend zusammen,


    Zitat

    Original von Monsta
    ...entbindet nicht von dieser Verpflichtung zur Prüfung durch den Nutzer!...


    Mangels anderslautender Informationen vertrete ich ja derzeit die Auffassung, dass es fuer mich als Privatperson, wenn ich selber am eigenen Kompressor fuelle, und meine Flasche nicht durch Berlin/Brandenburg fahre, keine "Verpflichtung" gibt, meine Flasche "pruefen" zu lassen... :pfeif: Oder hat mittlerweile wer was zitierfaehiges gefunden, was dem widerspricht?


    Neugierigen Gruss,


    tobi... :)

  • Du hast (rein rechtlich gesehen) mit meinem bescheidenen Wissen in dieser Sache vermutlich sogar Recht.


    Allerdings nur so lange Du nie eine Flasche für jemanden Dritten (auch unentgeltlich) füllst bzw. eine Deiner eigenen Flaschen diesem Dritten leihst. Wenn Du das tust greifen alle lustigen Verordnungen und Regeln, die Deutschland so zu bieten hat (TRG 400-402, TRG 280, etc.).


    Ich gehe mal davon aus, dass das irgendwann schon einmal vorgekommen ist - und das wird auch eine Versicherung tun, die einen evtl. (Personen-) Schaden zu bezahlen hat und Dir recht schnell das Gegenteil beweisen. Auch ist aus meiner Sicht die Frage, was im Falle eines Unfalles passiert. Klar, Du musstest nicht prüfen, aber die Frage ist, was hast Du getan, um den Unfall zu verhindern - ich bin sicher wir sind schnell - auch ohne Verpflichtung - bei der Prüfung.


    Wenn Dein Kompressor dann noch über 140 Liter/Minute liefert interessiert sich IMHO auch der TÜV/Dekra/etc. dafür.


    Lieben Gruss
    MONSTI

  • Zitat

    Original von tobihofmann


    Mangels anderslautender Informationen vertrete ich ja derzeit die Auffassung, dass es fuer mich als Privatperson, wenn ich selber am eigenen Kompressor fuelle, und meine Flasche nicht durch Berlin/Brandenburg fahre, keine "Verpflichtung" gibt, meine Flasche "pruefen" zu lassen... :pfeif: Oder hat mittlerweile wer was zitierfaehiges gefunden, was dem widerspricht?


    tobi... :)




    Hi Tobi,


    würde ich auch so sehen und mich zusätzlich Monstis Ausführungen anschliessen wollen.


    Aber da ist mir doch tatsächlich vor einiger Zeit die Sache passiert, dass am See (Rheinland-Pfalz) der tauchlizenzvergebende Herr des Sees wissen wollte, ob meine Flasche getüvt ist.......(ich habe dort nicht gefüllt wohlgemerkt)


    Gruss


    Petra

  • Guten Abend zusammen,


    Zitat

    Original von Monsta
    Du hast (rein rechtlich gesehen) mit meinem bescheidenen Wissen in dieser Sache vermutlich sogar Recht.


    Ohne Witz: In dem Fall aergert mich das leider ;) - ich empfinde diese ganze Tüv-Farben-Transport-Fristen-Sicherheitskranz-Ventilschutz-Prägungs-Aufkleber-Situation als hochgradig bescheuert, unklar, schlecht dokumentiert und schlecht kommuniziert - das musste mal 'raus... ;)


    Zitat

    Allerdings nur so lange Du nie eine Flasche für jemanden Dritten (auch unentgeltlich) füllst bzw. eine Deiner eigenen Flaschen diesem Dritten leihst. Wenn Du das tust greifen alle lustigen Verordnungen und Regeln, die Deutschland so zu bieten hat (TRG 400-402, TRG 280, etc.).


    Hm. Mein Kenntnisstand ist da ein anderer - in Kurzfassung: Die TRGs sind alle in der Betriebssicherheitsschutzverordnung BetrSichV
    aufgegangen, die solange fuer mich als Privatmann nicht gilt, wie das entsprechende Bundesland, in dem ich mich aufhalte, die darin genannten Anforderungen nicht dennoch fuer mich als Privatperson verpflichtend erklaert hat - so zumindest habe ich http://www.foerderkreis-sportt…ocumente/infobrief_04.htm verstanden.


    Damit saehe ich dann auch keinen Grund, eine vernuenftig aussehende Flasche fuer einen mir bekannten Dritten nicht zu fuellen - den Verleih wuerd' ich jetzt gern' mal aussen vor lassen, ausserdem bin ich kein Anwalt... ;)


    Zitat

    Ich gehe mal davon aus, dass das irgendwann schon einmal vorgekommen ist - und das wird auch eine Versicherung tun, die einen evtl. (Personen-) Schaden zu bezahlen hat und Dir recht schnell das Gegenteil beweisen. Auch ist aus meiner Sicht die Frage, was im Falle eines Unfalles passiert. Klar, Du musstest nicht prüfen, aber die Frage ist, was hast Du getan, um den Unfall zu verhindern - ich bin sicher wir sind schnell - auch ohne Verpflichtung - bei der Prüfung.

    Gut möglich, wobei ja im Gegenzug auch die Frage beantwortet werden muesste, ob und dass die Pruefung den Unfall haette vermeiden muessen - IMHO. Letztendlich, wenn wir davon ausgehen, dass die Flaschen nicht in die Luft gehen werden, eine Frage, wie breit das eigene Kreuz ist, um die (vom Gesetzgeber nu ploetzlich zugestandene) Verantwortung zu tragen, und die Frage, wie weit ich einer z.B. drei Jahre alten Flasche traue.

    Zitat

    Wenn Dein Kompressor dann noch über 140 Liter/Minute liefert interessiert sich IMHO auch der TÜV/Dekra/etc. dafür.


    Ahu? Warum das denn? Ich habe mal, als diese Aussage neulich durch irgendeine Tauchzeitung geisterte, hier beim Amt angerufen - Tenor: "Privat? Machen Sie, was sie wollen...", explizit unabhaengig von der Literleistung (ich hatte danach gefragt). Gewerblich haette er eine Tuev-Abnahme haben wollen, fuer eine Einrichtung mit Speicherflaschen - bei einem mobilen Kompressor waer's ihm auch egal gewesen.


    Sorry, wenn ich so drauf rumreite, und ich wuerd' auch gerne mal meine fast noch neuen Flaschen sichtpruefen und stempeln lassen - aber bei dem Terz, den sich die "pruefenden" Institutionen in meinem Umfeld so leisten, habe ich mich vor ein paar Monaten versucht schlau zu machen, wie denn die rechtliche Lage so praezise ist, und mein Geschreibsel hier ist das kuemmerliche Ergebnis davon - wer mehr/anderes dazu weiss, gerne melden! - ich schau dann in zwei Jahren wieder beim Tuev vorbei, und sauerstoffreinige meine Flaschen dann nach der Festigkeitspruefung halt wieder.


    Vielleicht haben die sich bis dahin ja dann auf eine bundeseinheitliche Art und Weise der Stempelung/Beaufkleberung geeinigt... argh.


    Petra schrob:

    Zitat

    Aber da ist mir doch tatsächlich vor einiger Zeit die Sache passiert, dass am See (Rheinland-Pfalz) der tauchlizenzvergebende Herr des Sees wissen wollte, ob meine Flasche getüvt ist.......(ich habe dort nicht gefüllt wohlgemerkt)


    Jenu - Hausrecht? Wenn's ihn denn gluecklich macht...


    Das nur meine 2c dazu, HTH,


    Gruss in die Runde, tobi... :)

  • Meine 10er Alu (Luxfer) haben beim letzten mal (2004) nur noch 2 Jahre bekommen. Der Tacuhsportfachhändler erwiderte auf meine Frage: "Liegt im Ermessen des Prüfers, wieviele Jahre die jetzt bekommen."
    Mir sind auch Fälle bekannt, wo die Flaschen ohne Stempel, dafür mit Riss im Ventilhals zuzrückkamen (kriegt man nur hin, wenn man mit roher Gewalt den Drehmoment überschreitet).
    Unter der Hand wurde mir gesagt, das Aluflaschen (geauso wie Flaschen mit kleinkonischen Gewinde) nach und nach vom Markt genommen werden sollen. Eine Zerstörung der Flasche durch den TÜV nachzuweisen sei quasi unmöglich, bzw. ein Gutachten zig mal teurer als neue Flaschen. Da der Tüv gewisse "Durchfallraten" erfüllen muss, ist das anscheinend gängige Praxis.
    Halte es daher seit Jahren so wie die anderen "Selbstfüller"

  • Servus,


    Zitat

    Original von Profundius
    "Liegt im Ermessen des Prüfers, wieviele Jahre die jetzt bekommen."


    Richtig, der Prüferspielraum liegt bei 0 - 2,5 Jahre :)


    Zitat

    Mir sind auch Fälle bekannt, wo die Flaschen ohne Stempel, dafür mit Riss im Ventilhals zuzrückkamen (kriegt man nur hin, wenn man mit roher Gewalt den Drehmoment überschreitet).


    Wenn Du schon mal gesehen hast wie in vielen Tauchshops die Ventile, auch in Aluflaschen montiert werden, weisst Du wo der Riss herkommt.
    Zumeist wird dort der Drehmomenthammer zur Montage eingesetzt,


    Zitat

    Unter der Hand wurde mir gesagt, das Aluflaschen (geauso wie Flaschen mit kleinkonischen Gewinde) nach und nach vom Markt genommen werden sollen.


    Dieses Märchen kommt immer wieder mal auf. Wird aber deshalb nicht wahrer.


    Zitat

    Eine Zerstörung der Flasche durch den TÜV nachzuweisen sei quasi unmöglich, bzw. ein Gutachten zig mal teurer als neue Flaschen.


    Noch dazu weil es gar nicht der TÜV ist der die Flaschen zerstört sondern der Prüfbetrieb oder gar der Tauchshop selbst.
    Da ist ein gewisses Eigeninteresse seitens des Shops vorhanden :D


    Siehe auch mein Posting hier
    Tüv für Tauchflaschen



    Zitat

    Da der Tüv gewisse "Durchfallraten" erfüllen muss, ist das anscheinend gängige Praxis.


    Auch das stimmt nicht.


    Zitat

    Halte es daher seit Jahren so wie die anderen "Selbstfüller"


    Auch ich fülle selbst und habe trotzdem getüfte Flaschen.
    Denn sollte der Fall, auch wenn unwahrscheinlich, eintreten daß aufgrund der Flasche etwas passiert, wird "gängiges Ingenieursvorgehen" oder "gängige technische Sachlage" (so oder ähnlich heisst es) zu grunde gelegt, und das ist das, was in der BetrSichV steht. Dann hast Du die Gesäßkarte gezogen.


    Gruß
    Robert