Reiserücktritversicherung

  • Ähhh da gibts glaub ich zwischen Reiserücktritt und Reiserücktranport nen kleinen aber feinen Unterschied oder redet ihr tatsächlich vom gleichen? =)


    Also ich persönlich buche selten/bis nie eine Reiserücktrittsversicherung.


    bye

  • OK versuche es mal kurz und knapp zubeschreiben.
    Urlaub für November 2012 bei ab in den Urlaub telefonisch gebucht.
    Bei der Rückmail hätte man 72Std. Zeit zustornieren.


    Leider habe ich die Zeit überschritten.


    Ich wollte den Urlaub einreichen, da wurde mir in unsern Betrieb gesagt
    das eine Kolegin in diesen Zeitpunkt einen OP Termin hat und ich und meine Frau
    ( wir arbeiten im selben Betrieb ) nicht Urlaub machen können.


    Habe versucht beim Reiseveranstalter umzubuchen das geht nur mit hohen Kosten
    ca. 1000EUR
    Habe versucht ob mir die Reiserücktrittversicherung helfen könne.
    Da wurde mir gesagt das mein Fall kein Versicherungsfall sei.
    Betrieblichegründe sind kein Versicherungsfall.
    Sie seihen nur im Krankheitsfall
    oder bei verlust des Arbeitsplatz zusrändig.


    Also im Krankheitsfall müßte man zu einen Urlaubsarzt der Versicherung
    der dann noch eine Diagnose stellt ob man Krank ist oder nicht.


    Da fragt man sich wozu braucht man eine Reiserücktrittversicherung?


    Gruß Frank



    PS habe es in unsere Firma geschaft doch zu den Zeitraum Urlaub zunähmen.

  • Eine Reiserücktrittsversicherung braucht man, wenn man sich z.B. gegen die folgenden Risiken absichern will:


    - Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorrerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
    - Schwere Unfallverletzung
    - Tod
    - Unerwarteter Termin zur Organspende
    - Schwangerschaft
    - Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
    - Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
    - Konjunkturbedingte Kurzarbeit


    und nicht auf den Kosten der Reise sitzen bleiben will. Bei der 600 Euro Reise nach Ägypten lass ich das auch regelmaßig, bei der 7000 Euto Tour im Pazifik, die ich 15 Monate vorher gebucht habe ich mich abgesichert.
    Was ich auch grundsätzlich mache ist die Reise erst NACH der schriftlichen Genehmigung meines Chefs zu buchen, wenn er dann im Nachhinein Zicken macht, dann ist as finanzielle nicht mehr mein sondern sein Problem.

  • ÄHHMM Frank, soso, bei ab in den Urlaub gebucht.
    Das googel mal etwas eindringlicher.
    Vielleicht auch unter " Unister" mit den den verdächtigen Worten,


    Du kannst ja mal berichten welche Zusatzkosten deiner Reise evt. vorher nicht bekanntgegeben wurden, oder ob alles gut war .


    Viele Grüße
    Carsten

  • Man muss halt genau hinschauen, wogegen man sich konkret versichert (hier: vor allem Krankheit und Kuendigung). Oft haben diese Ruecktrittsversicherungen auch noch eine wesentliche fixe Eigenbeteiligung (ein paar 100Euro), so dass oft, die zu erwartende Summe nur marginal ist, dass sich die Versicherung nicht lohnt.


    Bei Flugreisen, bei denem man kleine Kinder dabei hat (die oft Krankheiten aus Betreuungseinrichungen mit nach Hause bringen), so dass die Eintrittswahrscheinlichkeit recht hoch ist, kann die Versicherung schon mal interessant sein (ich habe im Fruehjahr auch schon mal was wieder bekommen, da hatte die Grippe allerdings mich niedergestreckt und den Abflug um drei Tage verzoegert).

  • Das was dir passiert ist, ist ärgerlich. Hab persönlich noch nie eine Reiserücktrittsversicherung benötigt oder abgeschlossen.
    Würde aber grundsätzlich keine Reise buchen, wenn ich noch keinen Urlaub genehmigt bekommen habe. Das Risiko ist zu groß. und das Gesetz nicht auf Deiner Seite. Leider. :(


  • Das hat alles recht wenig mit einer Versicherung zu tun..
    Es dreht sich hier alles um die Frage, ob der Urlaub vor Buchung vom AG genehmigt war oder nicht.
    Wenn er das war, dann wäre der Arbeitgeber dafür verantwortlich für den Schaden aufzukommen wenn er den Urlaub aus betrieblichen Gründen verschiebt oder aufhebt.
    Wenn er vor Buchung noch gar nicht genehmigt war, wie es sich fast so liest ("Ich wollte den Urlaub einreichen") dann ist das komplett eigene Fahrlässigkeit und so oder so ja wohl kaum eine Versicherung dafür verantwortlich zu machen. Finde eine solche denke auch offen gestanden nicht in Ordnung, da solche ungerechtfertigen Fälle zu lasten der Versicherungsprämien für diejenigen gehen welche die Versicherung dazu nutzen wollen wofür sie gedacht ist !! (wurde oben schon beschrieben und steht auch in den Versicherungsbedingungen)


    --> gerade nochmal gutgeangen mit deinem AG
    --> lesson learned (hoffentlich) Nicht vor Urlaubsgenehmigung buchen !! (oder zumindest auch den Urlaub in der Rücktritssfrist genehmigen lassen)

  • Hm da lob ich mir doch die Unabhängigkeit im Urlaub und fahre lieber mit dem Auto. Seitdem ich bei www.autoda.de meinen Van gebraucht gekauft hab, fahr ich auch viel öfter durchs Land als früher. Da passt auch gleich das gesamte Tauchequipment rein.
    Klar, wenns natürlich auf ne schöne Insel geht, ist ein Flug unabdingbar. Aber es grenzen ja viele schöne Tauchstätten an das europäische Festland. :D

  • Zitat

    Original von underwaterfish
    Hm da lob ich mir doch die Unabhängigkeit im Urlaub und fahre lieber mit dem Auto. Seitdem ich bei www.autoda.de meinen Van gebraucht gekauft hab, fahr ich auch viel öfter durchs Land als früher. Da passt auch gleich das gesamte Tauchequipment rein.
    Klar, wenns natürlich auf ne schöne Insel geht, ist ein Flug unabdingbar. Aber es grenzen ja viele schöne Tauchstätten an das europäische Festland. :D


    Ja, cool und da braucht man auch keine Reiserücktrittsversicherung wenn man einen Van sein eigen nennt den man bei www.UnerlaubteWerbungSieheRegistrierungsFormular.corn bestellt hat.