Langer Schlauch nicht zugelassen

  • Grüßeuch,
    hab unsere automaten gerade beim Revidieren gehabt (5x 2,10m oder 1,50m schlauch als Hauptregler und 5x normaler Schlauch als Backup).


    Beim Abholen der Automaten musste ich unterschreiben, dass ich die automaten im auseinandergebauten Zustand erhalten hab, da es der hersteller (Apeks + Aqualung) nicht erlaubt an seine Automaten andere als im Auslierferungszustand montierte Schläuche zu monieren da sonst die PSA erlischt.


    Dem Händler bei dem ich die Automaten gehabt hab vertraue ich und er hat das bei den Schrauberseminaren so eingebläut bekommen.


    Wie handhabt ihr das?
    Viele von euch haben ihre Automaten nach DIR konfiguriert oder sonst einen läneren Schlauch montiert. Bei allen denen erlischt die PSA und soweit ich weiß zahlt somit keine Versicherung mehr. (weiß da jemand mehr was genau passiert wenn die PSA erlischt?)


    Bitte keine Spassantworten, da ich Gerätewart in unserer Wasserwacht Ortsgruppe bin und somit für die Gerätschaften verantwortlich bin.


    Gruß und Danke
    Markus

  • Hallo Namensvetter,


    jetzt musste ich erstmal nach PSA googeln.
    Wikipedia ergab zich Bezeichnungen:


    http://de.wikipedia.org/wiki/PSA
    ich gehe davon aus, dass persönlicher Schutzausrüstung gemeint ist.


    Wenn Dein Schrauber das so gesagt hat, wurde Seminarseitig nicht genug eingebläut. Ich denke er meint Gewährleistung (nur geraten). Ob eine Verlängerung des Schlauches ein Erlöschen der Gewährleistung bedeutet, kann ich mir schlecht vorstellen, bin aber kein Jurist. Die Physik (Funktion) wird sich wegen etwas über einen Meter Schlauch mehr kaum ändern.


    Wie gesagt: Laierverständniss


    Schönen Gruss
    Markus

    Ich kann garnicht tauchen. Mein karges Wissen habe ich aus anderen Foren. Ich rede hier nur schlau mit und versuche Frauen kennenzulernen.
    Wenn ich in Safaga tauche, werde nicht ich nass - Das Rote Meer wird Markus.
    Zwei Tage nach meinem OWD war Arielle nur noch Meerfrau.

  • Die Frage die sich mit der Versicherung stellt ist folgende:


    Ist es fahrlässig einen langen Schlauch zu verwenden und wurde durch die Verwendung eines solchen ein Unfall hervorgerufen bzw. wurden die Folgen durch die Verwendung eines solchen Schlauches verschlimmert?


    Stichpunkt: kausaler Zusammenhang - hat der lange Schlauch direkt etwas mit dem Unfall zu tun?


    Besipiel: Du erleidest einen Dekompressionsunfall weil du unkontrolliert auftauchst. Hier hat der Schlauch nichts mit dem Unfallhergang zu tun. Es besteht kein kausaler Zusammenhang und daher besteht Versicherungsschutz.


    Sollte der Schlauch - aus welchen Gründen auch immer - die Funktion des Reglers beeinflussen, bekommst du mit der Versicherung ggf. ein Problem. Ein Gutachter wird dann klären, ob der Unfall auch mit einem "Apeks", "Mares" Schlauch passiert wäre.
    Ist etwas theoretisch, aber Fakt. Sofern die Verwendung des Schlauches dann den Unfall herbeigeführt hat, besteht ggf. kein Versicherungsschutz.
    Dann ist jedoch noch der Punkt zu klären, ob du fahrlässig gehandelt hast. Schließlich ist nirgends vorgeschrieben, dass du die und die Tauchausrüstung zu verwenden hast bzw. in Besitz eines Brevets sein musst um tauchen zu dürfen.
    Ich will an dieser Stelle auf allg. Unfallvers.bedingungen hinweisen bei welchen "Tauchtypische Gesundheitsfolgen" mitversichert gelten.


    Ich denke dass das eine "rechtliche Grauzone" ist und im Einzelfall entschieden werden muss. In diesem Sinne lässt sich der von dir benannte Punkt meiner Meinung nach nicht eindeutig klären.


    Im Zweifelsfall wird das hinterher der Herr Richter tun, sofern es zum Rechtsstreit kommt...


    Als Gerätewart bist du allerdings deinen Aufgaben nachgekommen. Du solltest deine Kollegen darauf hinweisen. Im Endeffekt tragen diese dann das Risiko für die verwendete Ausrüstung.


    Alle Angaben ohne Gewähr.


    Ich hoffe damit etwas geholfen zu haben.

  • Das kommt mir vor wie die alte Frage, wer "Hersteller" eines Automatens ist und fuer wen daher Herstellerhaftung in Frage kommt. Das wurde immer an Hand der Frage diskutiert, ob man 1. und 2. Stufe verschiedener Hersteller aneinanderhaengen darf (insbesondere, wenn man weiss dass sie den gleichen Mitteldruck haben und daher kompatibel sein sollten). Und da war wohl immer die Antwort: Wer das macht, wird dadurch zum Hersteller und CE ist der Automat auch nicht mehr. Warum sollte das nicht fuer den Schlauch mit gelten?


    Und wie schon richtig gesgat, die Versicherung kann nur da rauskommen, wenn die Veraenderung ursaechlich fuer den Unfall ist. Aber das wird sie dann moeglicher Weise erstmal behaupten und dann muss das ein Richter (der auch meist weder Taucher noch Schrauber ist) klaeren.


    Aber all das ist von mir geraten und sicher falsch und auch natuerlich keine Rechtsberatung, denn ich habe erstens keine Ahnung und bin zweitens auch kein Anwalt.

  • Hi,


    stimmt, der Schrauber, darf Dir den Regler nicht mit montiertem langen MD-Schlauch aushändigen. Aber nicht nur den Schlauch, auch andere Mundstücke wie z.B. das Jax, oder irgendwelche Winkelstücke darf er nicht mehr montieren, sondern muß dieses separat an Dich aushändigen. Den Regler bekommst Du dann mit neuem Mundstück wieder. Wenn Du das nicht willst musst Du vor der Revision Deinen Regler wieder zurück, in den Auslieferungszustand, bauen.
    Also den MD-Schlauch mit normaler Länge wie im Auslieferungszustand, und das Originalmundstück und andere Zusatzanbauten entfernen.


    Wie ich das umgehen? Ich revidiere selbst.
    ... Da weiß man was man hat...


    Gruß
    Robert

  • Zitat

    Original von rob
    Aber all das ist von mir geraten und sicher falsch und auch natuerlich keine Rechtsberatung, denn ich habe erstens keine Ahnung und bin zweitens auch kein Anwalt.


    Und Drittens wäre diese im Internet auch verboten :D


    Aber jetzt gebe ich auch einmal mein "Halbwissen" zum Besten. Das Thema PSA Zulassung ist mit der EN250 Zertifizierung eng verwoben - über Sinn und Unsinn mag man streiten, ist hier aber sicher nicht das Thema.


    Wie schon gesagt wurde ist im Zweifelsfall von der Versicherung zu beweisen, dass der Schlauch an dem betroffenen Unfall beteiligt war. Beispiele wurden schon genug benannt. Das Problem dürfte sein, dass eine Versicherung i.d.R. nicht gerne zahlt, sondern eher viel Geld investiert einen anderen Schuldigen zu finden. Geht es um eine Invalidenrente oder einen Todesfall kommen da schon stattliche Sümmchen zusammen, die es einer Versicherung schon interessant erscheinen läßt mal "genauer" hinzusehen. Sprich eine Armada von Gutachtern wird versuchen zu beweisen, dass Du oder wer anderes Schuld war.


    Die Automaten werden im Zulassungsverfahren nach EN250 getestet und in diesem Rahmen zur PSA I. Getestet werden die Automaten im Werksauslieferungszustand. Ich will meinen, dass das beim Apeks sicher der kurze Schlauch ist. Insofern wurde dieser Zustand verändert und gibt zumindest Platz für Rechtsverdreher.


    Ich will hier nicht mutmaßen, wie so ein Fall vielleicht eventuell ausgehen könnte, damit ist Dir im Zweifel nämlich überhaupt nicht geholfen.


    Ich glaube nur, dass ein Unfall, der im Zweifel von einem Schlauch verursacht wurde, eher ein konstruierter Fall ist. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Schlauch zu einem Automatenversagen geführt hat. Es fällt mir auch technisch schwer mir das vorzustellen. Insofern glaube ich, dass für Dich als Gerätewart im Zweifel hier schon ein "Restrisiko" besteht. Dein allgemeines Lebensrisiko (Überfahren werden beim Zebrastreifen überqueren) realistisch Betrachtet um ein vielfaches höher ist.


    Lieben Gruss
    MONSTI

  • Zitat

    Original von Monsta


    Ich glaube nur, dass ein Unfall, der im Zweifel von einem Schlauch verursacht wurde, eher ein konstruierter Fall ist. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Schlauch zu einem Automatenversagen geführt hat. Es fällt mir auch technisch schwer mir das vorzustellen. Insofern glaube ich, dass für Dich als Gerätewart im Zweifel hier schon ein "Restrisiko" besteht. Dein allgemeines Lebensrisiko (Überfahren werden beim Zebrastreifen überqueren) realistisch Betrachtet um ein vielfaches höher ist.


    Lieben Gruss
    MONSTI


    Jein...
    Ich habe es selbst mal mit einer ersten Stufe von Scubapro erlebt, daß diese mit einem 2,1m Schlauch in 30m Tiefe nicht klargekommen ist. Zum Ausprobienen habe ich dann eine MD Messgerät und eine Identische 2. Stufe am kurzen Schlauch monitert und bin so nochmal auf 40m gegangen.
    Das Ergebnis war:
    -Atmen am Kurzen Schlauch: kein Problem, nur minimales Wackeln am MD Messgerät.
    -Atmen am langen Schlauch: Deutlicher MD Abfall und verzögertes wiederherstellen des Mitteldruckes und ein extrem hoher Atemwiderstand.


    Offensichtlich kam die Erste Stufe nicht mit der erhöhten Dämpfung "Langer MD-Schlauch" klar.


    Das war allerdings vor etwa 6 Jahren. Ich weiß auch nicht mehr welche Erste Stufe das war. Leider. Ist aber auch egal, denn ich habe keine Scubapro Regler mehr.


    Gruß
    Robert

  • Zitat

    Dann ist jedoch noch der Punkt zu klären, ob du fahrlässig gehandelt hast. Schließlich ist nirgends vorgeschrieben, dass du die und die Tauchausrüstung zu verwenden hast bzw. in Besitz eines Brevets sein musst um tauchen zu dürfen.


    Vorgeschriebene Konfiguration bei einigen Verbänden und mittels Brevetierung/Zertifizierung bestätigter, ausgebildeter Umgang mit dem Equipment. Zumindest umgangstechnische Absicherung durch Ausbildung.


    Gibt es einen Bezug Selbstschraub-MD-Schlauch/Regler am Doppelpaket zu anderen, selbstzusammengeschraubten Ausrüstungsgegenständen, a.e. Stagefini, Fini allgm., Stage-MD-Verbindung usw.?


    A.


    Robert:
    Kommt beim alten BA mit MK10 vor. Nur noch Show-/Pooleinsatz mit 2,10m.

  • ist vieleicht ein anderer Fall:


    Ein Bekannter hat sich einen Rebbi ohne CE zugelegt, der vom Hersteller als reines Demonstrationsgerät, also nicht zum Tauchen, deklariert war.
    Weil er aber trotzdem damit taucht hat er sich bei Aquamed erkundigt ob das im Schadensfall Probleme gibt.
    Aquamed hat eine Weile gebraucht um zu antworten, gaben ihm dann jedoch schriftlich, daß es keine Probleme mit dem Versicherungsschutz gibt, da eine CE nicht unbedingt notwendig ist.
    Wäre es anders dürfte auch niemand mit älterem Gerät ohne CE tauchen oder mit Ausrüstung aus dem nicht europäischen Ausland, des weiteren dürfte man gar keine selbst gebaute Ausrüstung verwenden.
    Davon steht jedoch nichts in den AGB´s der Versicherer (zumindest nicht bei DAN und Aquamed)
    und es ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben wie zu tauchen ist.
    Anders sieht es mit der Haftung des Herstellers aus, der hat sein Produkt ,welches so für den Vertrieb in Europa zugelassen ist.
    Natürlich wird der den Regler nur im Originalzustand wieder rausgeben, denn sonst steckt er ja in der Haftung.
    Beispiel: es könnte ja sein, daß ich einen modifizierten, nicht tauchtauglichen Automaten bei Ebay erworben habe und diesen zur Revision bringe.
    Dann erwarte ich als Laie, daß ich den Automaten in einwandfreiem, sicheren Zustand zurück bekomme.

  • Grüßeuch,
    also ich habe gerade mit jemanden telefoniert, der Abnahmen mit "verändertern" Tauchgeräten durchführt.
    Eine Abnahme für eine bestimmtes Gerät kostet ungefähr 2000€.


    Er hat mir geraten bei dem Hersteller direkt anzurufen, und die Konfig bei ihm direkt abzuklären.


    Er hat auch gemeint, wenn die Versicherung auch nur den geringsten Zweifel daran hat dass der schlauch am unglück schuld war, dann ist es für mich schwierig den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.


    Frag jetzt mal bei Aqualung an wie die zu diesem Thema stehen.


    Gruß Markus

  • Danke für den tipp... 8)


    Bei aqualung hat man mir gesagt, die APEKS automaten sind mir dem orginal schläuchen von apeks (75,90,120,150,180,200cm) erlaubt.


    Problem ist jetzt nur noch die ganz kurzen schläuche mit 56cm für den Backup automaten.


    Schriftlich konnte er es mir nicht geben, das würde es auf der Apeks HP zum downloaden geben. Mein englisch ist eindeutig zu schlecht um da was zu finden. kann von euch jemand besser englisch und findet das dokument?


    Gruß und Danke Markus

  • Hallo Zusammen,


    noch ein (gar nicht so konstruirter Fall): Ich kaufe in einem Tauchladen eine komplett D.I.R konfigurierte Automatenzusammenstellung von
    Apeks - mit langem und kurzen Schlauch! Als Kunde vertraue ich auf die korrekte Mischung!!


    Gruß :wirr:

  • Hallo zusammen,


    bei diesem Deepstop Angebot ist sowohl ein 200cm als auch ein 60cm Schlauch verbaut.
    Das Teil kommt zusammengebaut nach Hause.


    Ich denke da wie Leisetaucher und würde per se erstmal davon ausgehen, dass der autorisierte Händler da keinen Mist baut.


    Gruss MONSTI

  • Hi,


    ich geselle mich mal zu euch =)


    Nach meinem Verständnis kann eine Versicherung erst bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern, sofern aus den Versicherungsbedingungen kein klarer Ausschluss hervorgeht. Einen fremdem Mitteldruckschlauch zu verwenden, der offensichtlich für den Taucheinsatz und als Verbindung zw. den Reglern bestimmt ist, dürfte nicht grob fahrlässig sein - auch wenn er dann wegen versteckten Materialschadens platzt und damit ursächlich mit einem Unfall zu tun hat.


    Selbst wenn ich meinen Trocki eigenhändig handwerklich gut flicke, der Flicken aber irgendwann undicht wird und ich erfriere, liegt imho keine Fahrlässigkeit vor (das wäre erst der Fall, wenn ich das Loch mit Teasfilm geflickt hätte).


    Oder? ?(


    Grüße
    Klaus

  • Hi Klaus,


    nun es ist sicher ein Unterschied, ob Du einen Trocki reparierst oder einen Automatengespann "umbaust". Die PSA und EN250 Zulassung basiert eben strenggenommen auf diesen Faktoren (Zustand der Prüfung). Dies ist ja auch der gleiche Grund, warum du nicht ein x-beliebiges Ventil auf Deine Flasche schrauben kannst, sondern nur eines, dann für die Flasche geprüft wurde. Viele Hersteller verkaufen zu ihren Flaschen entsprechende Zertifikate bzw. bieten diese im Internet zum DL an.


    Gruss MONSTI

  • Hallo Monsta,


    sicher ist das richtig, um die Normen nicht zu verletzen. Und ein Händler oder Revisor kann nicht beliebig zusammenschrauben ohne nicht auch selbst allein haftbar für Schäden zu werden.


    Aber als Privatperson muss ich die Normen doch nicht einhalten. Damit übernehme ich zwar auch das Risiko, aber gegenüber dem Risiko bin ich versichert, solange ich nicht fahrlässig handle. Als privater Nutzer des Equipments sind diese diese Normen (soweit ich die Informationen, die ich so immer mal mitbekomme, richtig sortiere) sowieso nicht relevant, da ich das Equipment ja nicht in Verkehr bringe. Anders sieht es vielleicht schon für Gerätewarte eines Vereins aus.


    Aber zu dem Thema habe ich noch Fragen über Fragen - und in den Foren weiß man auch nie, wer nun wirklich die Fachkompetenz zu einer validen Aussage hat...und einen Juristen fragen schafft meist noch mehr Verwirrung :rofl:


    Gruß
    Klaus