Flaschen vom TÜV zerstört

  • Hallo,


    ich habe eben gerade mit einem Freund gesprochen, der vor 3 Wochen 2 M10er Flaschen zum TÜV gegeben hat. Zurückbekommen hat er sie mit jeweils einem langen Schnitt in der Außenseite der Flasche mit der Begründung sie wären durchgefallen und damit müssten sie aus dem Verkehr gezogen werden. Ich finde das eine riesengroße Sauerei! Es ist ja immernoch sein Eigentum, was er da weggibt. Ist euch auch schon mal etwas ähnliches passiert?


    Gruß, Sebastian

  • Seriös ist auch irgendwie anders. :-)


    Was soll an der Flasche gewesen sein, da bekommt man einen Prüfbericht mit der Flasche, in der Regel ist diese aber noch in ihrem Original zustand.

    Toleranz bedeutet das unbewertende, ge-lassene, gleich-gültige Betrachten und Annehmen des Gegenübers mit dem Wissen, das Alles seine Berechtigung hat und ist, wie es ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinpeter ()

  • Im Prüfbericht muss wohl stehen, dass die Flasche mehr als 3% ihres Gewichts verloren hat obwohl ich das doch sehr stark anzweifeln würde (fast kein Rost im Inneren). Desweiteren wurde die äußere Lackierung als unzureichend beschrieben.


    Gruß, Sebastian

  • Hab ich im Bekanntenkreis auch schon gehabt. Wurde ein Loch reingebohrt. Bei derselben Firma (die den TÜV diekt macht) wurden unserem Gerätewart aber auch schon durchgefallene Flaschen wieder mitgegeben. Die kennen sich aber schon länger und da war wohl das Vertrauen da, dass die Flasche nicht mehr in den Verkehr kommt.


    Wenn ich sehe wie wenig sich manche Leute um Sicherheit scheren, find ich das sogar gar nicht so verkehrt. Gäbe bestimmt einige die damit sonst weiter versuchen Unfug zu treiben - sicher nicht alle.


    Letzlich muß man natürlich nochmal deutlich zwischen "Durchgefallen" und "Durchgefallen" unterscheiden. Ist die Flasche nicht mehr zu retten, weil über 50 Jahre alt, zuviel Gewichtsverlust,... oder war nur das Innenleben nicht i.O. und muß rolliert werden oder das Ventil paßte nicht zur Flasche.

  • Hallo,


    Bei uns hat der TÜV die Zahlen von der Flasche mit lauter XXXXX reinschlagen.
    Hätten aber noch damit tauchen gehen, können wenn wir es wollten.
    :-) haben wir aber nicht ist jetzt ne Spardose :-)


    Gruß aus der Nordsee
    Brar

  • Zitat

    Original von Sebastian S.
    dass die Flasche mehr als 3% ihres Gewichts verloren hat obwohl ich das doch sehr stark anzweifeln würde


    Wie wäre es mit Nachwiegen statt zweifeln?
    Den durch den Schnitt fehlenden Teil kann man ja berechnen.

  • Meiner Meinung nach hat keiner die Flasche zu Zerstören, es sei denn der Zerstörer ist Eigentümer der Flasche.


    Ein Auto wird ja auch nicht gleich Verschrottet wenn es keinen TÜV mehr bekommt.

    Und nicht Vergessen:Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.

  • Hey Basti,


    find ich echt scheiße.
    Ich find er sollte den TÜV verklagen -.-
    Das hat die Prüfstelle auch nicht zu bestimmen ob die flasche aus dem verkehr gezogen wird oder nicht.
    Der Laden der die Flasche auffüllt, sieht ja dann letztlich dass die flasche durch den tüv gefallen ist und füllt sie dann nicht auf.
    Also ich würde die alle verklagen..


    Gruß Hans

  • Zitat

    Original von Handi


    Meiner Meinung nach hat keiner die Flasche zu Zerstören, es sei denn der Zerstörer ist Eigentümer der Flasche.


    100% Zustimmung. Das Einschlagen der XXX über dem Prüfstempel reicht ja völlig. Um den Konex zum Auto ohne TÜV herzustellen: Wenn ich damit fahre, ist das illegal und ich bin ich selber schuld wenn was passiert. Wenn ich die nicht mehr sichere Flasche irgendwie fülle gilt das Gleiche.


    Ich denke ein Minimum an Selbstverantwortung sollte man Jedermann schon zugestehen

  • Salut,


    Zitat

    Das hat die Prüfstelle auch nicht zu bestimmen ob die flasche aus dem verkehr gezogen wird oder nicht.


    Rein rechtlich und logisch hat die prüfende Stelle zu entscheiden, ob die Flasche aus dem Verkehr gezogen wird.
    Was sollte sie sonst machen? Einen Begleitschreiben beilegen, dass der Besitzer die Flaschen doch bitte, bei der zuständigen Behörde abmelden möge?


    @Sebastian: Es bringt nichts, dass die Flasche innen blank ist, wenn der Gewichtsverlußt durch eine Reinigung den Grenzwert überschreitet.
    Rost innen ist vielleicht nicht schön, Rost außen auch nicht. Aber solange das kein Lochfrass ist, ist es egal und kann beseitigt werden. Nur irgendwann ist das ausgeschöpft. Die Frage ist welche Geschichte haben die Flaschen.


    Grüße Christian

    115% meines Wissen kommt aus meiner Einbildung.
    Und den Rest sauge ich mir aus den Fingern.

    Einmal editiert, zuletzt von cos ()

  • Zitat

    Original von cos
    Rein rechtlich und logisch hat die prüfende Stelle zu entscheiden, ob die Flasche aus dem Verkehr gezogen wird. Was sollte sie sonst machen? Einen Begleitschreiben beilegen, dass der Besitzer die Flaschen doch bitte, bei der zuständigen Behörde abmelden möge?


    Bei welcher Behörde meldest Du Deine Flaschen an?


    Der Prüfer kann einfach keinen neuen Prüfstempel einschlagen oder die Flasche mit XXXX stempeln.
    Beides zeigt deutlich, daß die Flasche nicht mehr als Druckgasbehälter genutzt werden darf, ohne sie zu beschädigen.


    Ich bin auch der Ansicht, daß das Zerstören der Flasche Sachbeschädigung ist, da man die Flasche durchaus für andere Dinge (und wenn es als Gießkanne ist ;) nutzen kann.

  • Hallo Jens,


    Flaschen die die Prüffristen eingestempelt haben dürfen mit XXXX unkenntlich gemacht werden.
    Neuer Faschen ab 2005 haben meist einen Eckigen oder Runden Aufkleber welcher entfernt wird.
    Und ein neuer Aufgeklebt wird. Wenn deine Flasche besteht. "Über die Haltbarkeit der Aufkleber muss ich nix sagen"


    Über das Zerstören kann ich nix sagen, aber habe auch schon gehört das Händler dies machen um neue Flaschen zu verkaufen. Vieleicht mal nachfragen wer es denn nun genau war! Und dann sich an die Person wenden. Wir bekommen immer einen Schein mit wo man nachvoll ziehen kann wer was macht :-) Welche Behörde, welcher Prüfer.


    Schönes "Wyk"end
    Brar

  • Hab inzwischen einen Bekannten, der bei einem großen Gasliferanten arbeitet,
    zu dem Thema befragt.


    Die lassen ihre Altflaschen vernichten.
    Grund: Früher wurden diese zum Schrottpreis ohne Ventil verkauft. Irgendjemand
    hat sich da dann günstig mit Speicherflaschen eingedeckt. Die Ventile wieder ersetzt
    und die Flaschen wieder als Druckspeicher genutzt.


    Wie es der Teufel so wollte kam es dann zu einem Unfall mit Personenschaden. Obwohl
    die Flaschen als Schrott und nicht als Druckbehälter verkauft wurden, hatte die Firma
    gewaltig mit Regressansprüchen zu kämpfen. Aus dem Grund werden die Flaschen jetzt
    auch vernichtet und nicht mehr als Schrott verkauft.


    Ich denke mal dass sich der TÜV damit vor derartigen Regressansprüchen sichern will.

  • Zitat

    Original von cos


    @Sebastian: Es bringt nichts, dass die Flasche innen blank ist, wenn der Gewichtsverlußt durch eine Reinigung den Grenzwert überschreitet.
    Rost innen ist vielleicht nicht schön, Rost außen auch nicht. Aber solange das kein Lochfrass ist, ist es egal und kann beseitigt werden. Nur irgendwann ist das ausgeschöpft. Die Frage ist welche Geschichte haben die Flaschen.


    Grüße Christian


    also die Flasche war erst 4 jahre alt und wurden eben bei dieser prüfung das erste Mal innen gereinigt (obwohl man selbst vorher innen kaum Rost sehen konnte). Hier kann man nachlesen, dass jemand gegen die mechanische Zerstörung seiner Flasche gklagt und gewonnen hat:
    klick
    ich werde heute Nachmittag auf jeden Fall nachwiegen.


    Gruß, Sebastian

  • Das durchgefallene Flaschen vom TÜV unbrauchbar gemacht wurden,
    davon habe ich für extreme Beispiele auch gehört,
    oder das Aus-X-en der Prüfgravur, beides gibts.



    Geschichten von recht jungen Stahlflaschen die schon beim ersten TÜV brutal durchfallen gibts auch mehr als nur diese hier, kann mich an die Marke aber nicht erinnern...bevor ich jetzt was falsches ins Internet setze...



    Gruss,
    Hoffi

  • Zitat

    Original von poseidon
    Neuer Faschen ab 2005 haben meist einen Eckigen oder Runden Aufkleber welcher entfernt wird.


    Man kann auch zusätzlich die Flaschendaten mit einem X stempeln.


    Zitat

    Original von Harry
    Die lassen ihre Altflaschen vernichten.
    ...
    Ich denke mal dass sich der TÜV damit vor derartigen Regressansprüchen sichern will.


    Ich habe meine Stage auch mit dem Trennschneider bearbeitet, bevor ich sie entsorgt habe. Als Eigentümer kannst Du damit machen was Du willst.
    Der Prüfer ist jedoch nicht der Eigentümer.

  • Hallo Zusammen!


    Mal was allgemeines zum Benutzen von Sachen die keine aktuelle Prüfung / TÜV,etc. haben X( :


    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass "nur" der Besitzer gefähdet ist, sondern die Allgemeinheit!
    Daher hat der Staat Gesetze und Verordnungen erlassen, die ganz klar den Bürger einschränken um solche Gefahren abzuwehren!
    Zu Recht.


    Ich könnte eine ganze Reihe von Beispielen aufführen, die gerade wir Taucher nicht beachten, überprüfen oder "übersehen" gerade wenn es um Druckbehälterprüfungen geht.


    Aber nun zum Sachverhalt. :hammer:



    Dein Freund möchte eine Schadensersatzpflicht nach §823BGB, wegen einem Schaden an einer Sache (§90BGB), geltend machen.


    Hat der Sachverständige "vorsätzlich oder fahrlässig [..] das Eigentum [...] eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."


    Womöglich hat der Sachverständige nicht unerlaubt nach §823I BGB gehandelt.


    Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung i.w.S. nach §2 GerPrSichG und i.e.S. nach §15 BetrSichV handelt, muss diese durch eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA) durchgeführt werden.


    Desweiteren wird im 14.GSGV (enstsprechend 89/686/EWG), Kategorie III ein "Hohes Risiko, gegen tödliche Gefahren und ernste Schädigungen, z.B. Atemschutzgeräte, einschl. Tauchgeräte (Zulassung nur mit [...] Nummer des Prüfinstitutes" erläutert.


    Hieraus ergibt sich eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Gibt es eine entsprechende Rechtsverordnung, die das In-Verkehr-bringen von Druckbehältern nach Prüfung mit Mängeln verbietet, darf der Sachkundige den Druckbehälter unbrauchbar machen.



    Zum Thema verklagen:

    Zitat


    CHANS2009
    Ich find er sollte den TÜV verklagen -.-
    Das hat die Prüfstelle auch nicht zu bestimmen ob die flasche aus dem verkehr gezogen wird oder nicht.
    Der Laden der die Flasche auffüllt, sieht ja dann letztlich dass die flasche durch den tüv gefallen ist und füllt sie dann nicht auf.
    Also ich würde die alle verklagen.


    COS hat auch vollkommen richtig geschrieben, wie der Ablauf ist. Die Prüfstelle entscheidet und handelt, selbstverständlich!
    Womöglich hat irgendeine Behörde/Regierungsbezirk, etc.pp. eine Verordnung dazu erlassen hat.


    Dem Tauchshopbesitzer trifft erstmal keine Schuld, wenn er die Flasche nur dem TÜV vorstellt. Womöglich entfernt er aber das Ventil, dann wird es interessant.
    Denn ein "Tauchgerät" muss vollständig der Prüfung unterzogen werden (mit Ventil!). ;)


    So, gute Nacht ! :)


    Gruß
    Christian

  • Hallo,
    ich habe meine Flaschen auch schon mal erheblich beschädigt zurückbekommen und den TÜVer in die Pflicht genommen. Fand der überhaupt nicht spassig aber er kam aus der Nummer nicht mehr raus, da ich den Zustand vorher und nachher beweisen konnte (innen ohne Rost und außen ohne Schäden).
    Der TÜV hat keine Berechtigung die Flasche zu beschädigen! Die einzige Möglichkeit besteht darin den Prüfstempel zu versagen und max mit xxx die Flasche aus dem Verkehr zu ziehen. Das uneingeschränkte Eigentum verbleibt jedoch beim Eigentümer!
    Wenn man sein Auto zum TÜV fährt und die Prüfung nicht besteht, dann nehmen die ja auch nicht das Auto auseinander oder packen es in die Presse. Du kannst es ganz normal wieder mitnehmen und wenn du willst kannst du es auf Privatgrundstücken auch fahren etc. Du kannst es auch verkaufen...nur eben ohne TÜV und somit in öffentlichen Bereichen nicht mehr nutzen.
    So verhält es sich auch mit einer Flasche. Du darfst nicht mehr und wenn du es trotzdem machst, dann trägst du die volle Verantwortung und Haftung dafür wenn etwas passiert.
    Verklage den Typen auf Schadenersatz und du wirst sehen das es gut funktioniert.