Versicherungen

  • In der DivingGroup Linkliste, unter Techn.Tauchen bei Doing It Right
    Da steht dann ein Link zu DIRquest.


    Natürlich nichts für freidenkende Solotaucher ohne ´nen Groschen in der Tasche.


    A. ;)

  • Mist, man sollte schon "antwort erstellen" und "zuruecksetzen" auseinander halten koennen... Auf ein Neues:


    Wie ist das denn, wenn ich doppelt versichert bin, also zB ueber DAN und Gerling? Bekomme ich dann im Schadensfall doppeltes Geld (so wie wenn ich zwei Lottoscheine ausfuelle [stimmt nicht ganz da, da ja dort die Gesamtgewinne pro Gewinnklasse fest stehen, aber das fuehrt jetzt zu weit], immerhin ist Versicherung auch nur umgekehrtes Wettbuero)? IIRC gibt es dafuer Klauseln, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn eine andere zahlt. Normalerweise soll das wohl die gewoehnliche Krankenversicherung zB sein. Aber koennten nicht dann DAN und Gerling sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und jeweils darauf verweisen, dass der andere zahlen muss? Hat da jemand Ahnung?

  • Ich hatte in 2005 einen Schadensfall wo ich aqua-med anrufen musste.
    Die klare Aussage war: Bitte fragen Sie Ihre Krankenversicherung. Alles was die nicht bezahlt übernehmen wir. Hatt alles einwandfrei funktioniert.
    Ich denke die versuchen sich gegeneinander den schwarzen Peter zuzuschieben, ja. Aber zumindest Zahlungsbereitschaft wurde signalisiert....mehrfach...vor Zeugen.


    Gruß
    Thomas

    Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen.

  • Hier meine Anfrage an aqua-med:


    Hallo xxxxx,

    ich habe ein paar grundsätzliche Fragen zu der aqua-med-Versicherung beim Tauchen mit Trimix-Gemischen.
    In den allg. Versicherungsbedingungen heisst es lediglich, dass Tauchgänge mit diesen Gasen eine spezielle Ausbildung voraussetzen und dass international anerkannte Richtlinien eingehalten werden müssen.

    Beides könnte -im Fall der Fälle- ein Problem darstellen, da es gerade im Bereich des Technischen Tauchens viele Ausbildungsorganisationen gibt, die z.T. mit unterschiedlichen Standards ausbilden (regional und international). Das geht sogar so weit, daß die Verbände sich untereinander nicht anerkennen oder in bestimmten Ländern nur Brevets von regionalen oder international etablierten Verbänden akzeptiert werden.
    Wir kennen das doch schon aus der Historie der Sporttauchverbände!
    Welchen Einfluss hat das auf die Versicherungsleistung von aqua-med für mich?

    Konkrete Fragen:


    * Erkennt aqua-med grundsätzlich alle Ausbildungsorganisationen an?
    Z.B.: ANDI - ATEC - CFT - DSAT - GUE - IANTD - IDA - ITDA - ÖBV - PADI - PAN - PATD - PDA - PRO TEC - PSA - SSI - SDI - TDI

    * Gibt es Vorgaben zur Einhaltung von Gas-Partialdrücken für Bottom-Mix und Dekogase (Trimix- und Nitrox-gemische)?
    Z.B. pPO2: Im Bottommix: 1,4 oder 1,2 Bar ; Im Travel- oder Dekogas: 1,6 Bar ?
    Oder pPN2: Im Bottommix 3,95 Bar oder weniger?

    * Wie verhält es sich bei dem Einsatz von Heliumzusätzen in den Travel- bzw. Dekogasgemischen?
    Z.B. beim Einsatz von TX21/35 oder TX35/30 oder ähnliche Gemische als 2. oder 3. Dekogas für tiefe Tauchgänge.

    * Gibt es eine maximale Tiefe die versichert ist?
    Bsp.: 130 Meter, wie bei DAN angegeben.

    * oder richtet sich das nach dem Ausbildungsstand des Tauchers?
    Z.B.: TDI Advanced Trimix Taucher: Auf dem Brevet ist 100 Meter als maximale Tiefe angegeben.
    Bei anderen Verbänden (Bsp. ITD) gibt es eine maximale Tiefe von 90 Metern die angegeben wird.



    Und hier die Antwort von aqua-med:


    "Hallo Thomas,

    vielen Dank für deine Mail mit den detailierten Fragen zum Versicherungsschutz beim technischen Tauchen.

    Wir haben bewußt auf fest definierte Grenzen verzichtet und wollen eher an die Eigenverantwortung und das Sicherheitsbewusstsein der Taucher appelieren.
    Im Fall der Fälle entscheiden außenstehende Gutachter über den Versicherungsschutz. Bei allen taucherischen Tätigkeiten sollte man sich also fragen, ob sie unter Umständen als grob fahrlässig bewertet werden könnten.
    Verbände wie beispielsweise Pro Tec sind nicht nur von uns nicht anerkannt, da sie unter anderem auch Presslufttauchgänge bis 66m propagieren.

    Allgemein gesagt sind alle Tauchgänge versichert, bei denen international anerkannte Empfehlungen zum Freizeittauchen oder die der Berufsgenossenschaften beachtet werden (siehe den Punkt 4.1.5 in den Tauchunfallversicherungsbedingungen). Durch diese Formulierung soll erreicht werden, dass Taucher, die nur ein geringes Sicherheitsbewusstsein haben, nicht ihre Risiken auf die Allgemeinheit übertragen.

    Im Bereich des technischen Tauchens gibt es inzwischen weit verbreitete Empfehlungen, die international anerkannt sind.
    Für das Tauchen auf große Tiefen benötigt man z. B. neben den korrekten Gasgemischen in jedem Fall Supportdiver und Notsignalmittel (besser: Vollgesichtsmaske mit Sprechübertragung). Gerade beim Tieftauchen kommt noch hinzu, dass die druckrelevanten Tauchgeräte redundant und entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und der Druckgeräterichtlinie auf die entsprechenden Tiefen zugelassen sein müssen. Gerade bei Anzeigegeräten und Tauchcomputern herrscht hier ein starker Mangel.

    Beim Solotauchen gehört die Mitnahme von oberflächenwirksamen Notsignalmitteln dazu und dass sich eine Person an Bord oder an Land befindet, die deren Bedeutung kennt und weiß, wo und wie lange man tauchen will. Beim Eistauchen gehört u.a. eine gesicherte Oberflächenleine, eine kaltwassertaugliche Ausrüstung mit redundanten Atemreglern und möglichst ein zusätzliches Ausstiegsloch dazu. Obwohl diese Empfehlungen international unstrittig und sinnvoll sind, werden sie immer noch viel zu häufig missachtet. Im Schadensfall wird die Missachtung dieser Regeln dann von Sachverständigen und Gutachtern in der Regel als grob fahrlässig eingestuft und führt bei fast allen Versicherungen automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes (falls was anderes behauptet wird: schriftlich bestätigen lassen).

    Ein Beispiel aus dem Alltag soll verdeutlichen, warum es keine fest definierten Grenzen gibt: fährt ein Autofahrer tagsüber bei gutem Wetter auf einer geraden Landstraße trotz Tempolimit 100 mit 120, so hat er bei einem Unfall in der Regel dennoch Versicherungsschutz, weil er höchstens gering fahrlässig gehandelt hat. Fährt er mit 180, so liegt in jedem Fall grobe Fahrlässigkeit vor und er verliert seinen Versicherungsschutz. Ist es dunkel, die Straße nass und auch noch kurvenreich muss er mehr aufpassen und hier wären bereits 120 grob fahrlässig. Um derartige Fälle zu klären werden Gutachter und Sachverständige eingesetzt, da man ja nicht für alle Straßen, Kurven und Witterungsbedingungen feste Regeln aufstellen kann.

    Bitte beachte: die dive card und ihre Risikokalkulation richtet sich an Sporttaucher, Tauchlehrer, Unterwasserfotografen, -biologen usw. und ist deshalb für diese Taucher so günstig. Überprüfe selbst, ob Deine Tätigkeiten noch zum Sporttauchen zählen oder eher in den Profibereich gehören. Im letzteren Fall wäre die zuständige Tiefbauberufsgenossenschaft Dein Ansprechpartner.


    Schöne Grüße aus Bremen,

    xxxxxxxxxxx
    Kundenbetreuung"

    Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen.

  • Zitat

    Original von rob
    Wie ist das denn, wenn ich doppelt versichert bin, also zB ueber DAN und Gerling? Bekomme ich dann im Schadensfall doppeltes Geld (so wie wenn ich zwei Lottoscheine ausfuelle [stimmt nicht ganz da, da ja dort die Gesamtgewinne pro Gewinnklasse fest stehen, aber das fuehrt jetzt zu weit], immerhin ist Versicherung auch nur umgekehrtes Wettbuero)? IIRC gibt es dafuer Klauseln, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn eine andere zahlt. Normalerweise soll das wohl die gewoehnliche Krankenversicherung zB sein. Aber koennten nicht dann DAN und Gerling sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und jeweils darauf verweisen, dass der andere zahlen muss? Hat da jemand Ahnung?


    Soweit ich weiß, handelt es sich bei Gerling und DAN um sogenannte Subsidiärversicherungen. Subsidiär bedeutet, dass eine Versicherung erst dann wirksam wird, wenn eine anderweitig bestehende Versicherung nicht zu leisten hat. Die Versicherung, die zunächst zu leisten hat, ist die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung. Tritt sie im Schadensfall nicht ein, geht's weiter zu den Zusatzversicherungen.


    Könnte sein, dass es im Falle einer Doppelversicherung (wie im genannten Beispiel DAN/Gerling) dann dazu kommt, dass sich die beiden Versicherungen die Schadenssumme teilen. Ich meine auch schon mal was dazu gehört zu haben, kann aber sein, dass es nicht im Zusammenhang mit einem Tauchunfall gewesen ist und um andere Versicherungen ging.

  • @westo


    aus diesen Gründen hab ich Aquamed "tschüss" gesagt


    der Vergleich mit dem Auto ist ja wohl großer Blödsinn, ich kenne keine Versicherung die den Haftpflichtschutz verweigert, auch wenn man noch so schnell gefahren ist:wirr:

  • Welch eine Verwurstelung der Tatsache, dass die/der Antwortende(n) A) über wenig bis gar keine Erfahrung über diese Art des Sporttauchens und daraus resulktierende Versicherungsfälle besitzt und B) sich nicht zu schade ist, mit Verallgemeinerungen aus der KFZ-Branche dem Fragenden zu verstehen zu geben, dass man seine Frage nicht beantworten will/kann/darf.


    Verweise auf Gutachten zeigen meist einen Unwillen zur Verpflichtung.


    A.

  • viel zu schwammig, keine klare aussage.
    ich bleibe bei DAN und deren klaren ansagen.
    denke daß die aquamed wirklich nur im sporttauchbereich (wie von denen auch geschrieben) taucht.
    aber selbst in diesem falle wäre mir das mit dem gutachter und der fahrlässigkeit zu schwammig.
    die antwort ist jedenfalls sehr interessant.
    danke westo für die veröffentlichung.

  • Jepp....ich glaube es besteht bei mit in gewisser Hinsicht "Handlungsbedarf".
    Telefonische Auskünfte, und Informationen die ich in persönlichen Gesprächen bekommen hatte, hörten sich da etwas konkreter an. Leider nutzt mir das aber im "Fall der Fälle" nix.


    Grüße
    Thomas

    Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen.

  • hi,
    also ich bin auch bei aquamed versichert. hatte eigentlich bisher nie das gefühl, dass die versicherung nicht zahlungswillig oder dergleichen ist. bisher hab ich unmittelbar von zwei dekounfällen mitbekommen, dass diese unbürokratisch und sauber bearbeitet wurden und zahlungen auch ohne gutachter geleistet wurden (allerdings im sporttauchbereich).


    auf jeden fall ist die aussage von aquamed sehr fragwürdig und wie eine vorschreiberin schon erwähnte ganz schön schwammig formuliert.


    wie bei den politikern halt: viel geredet und nix gesagt!


    frage: zählt das sportlich ambitionierte tauchen mit anderen gasgemischen schon zum profibereich? was solln der satz?


    gruss
    thorsten

    Das Fliegen, sagt der Reiseführer "Per Anhalter durch die Galaxis", ist eine Kunst oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin, daß man lernt, wie man sich auf den Boden schmeißt, aber daneben.
    Such dir einen schönen Tag aus und probier's. (Douglas Adams)

    Einmal editiert, zuletzt von ThorstenL ()

  • Moin,


    mich würde mal die Reaktion der Tiefbau-BG interessieren, wenn du ihnen das Schreiben als Begründung eines Aufnahmeantrages mitschickst. Ich jedenfalls konnte in deinem Anschreiben keinen Anhalt finden, der dich in die Nähe der Berufstaucherei bringt.


    Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich solche Wischi-waschi-Aussagen liebe.


    Auch wenn andere Gründe meine Wahl zwischen AquaMed und DAN beeinflusst haben (siehe Monsta), fühl ich mich in meiner Entscheidung bestätigt.

  • Hallo zusammen,


    habe aktuell in meinem Bekanntenkreis jemanden der Ende letzten Jahres einen Tauchunfall hatte (trotz absolut unauffälligem Profil) und mit einer Reihe von Druckkammerfahrten behandelt wurde.
    Er war über PADI bei der Züricher versichert (soweit mir bekannt ist hat PADI inzwischen generell zu AquaMed gewechselt).
    Es schaut derzeit so aus als ob mein Bekannter auf den kompletten Kosten sitzen bleibt, da die Züricher mit Verweis auf eine Tauchtiefe >50m beim Tauchgang die Zahlung verweigert. X(


    Ich bin mir immer sicherer bei DAN gut aufgehoben zu sein. =)

  • Mir hat einmal ein Versicherungsmakler folgenden Satz gesagt:


    Eine Versicherung hst Du nur, um im Schadensfalle einen Anwalt bezahlen zu können, dass irgendwer anderes zahlen muss, nur nicht die Versicherung.


    Erstens sicher etwas verkürzt und daher nicht ganz okay die Aussage.
    Fein, wenn es um einen Fremdschaden geht - blöd wenn man selbst betroffen ist.


    Zweitens aber ist eine Versicherung, die ihre "Bedingungen" von Gutachteraussagen abhängig macht für mich schlichtweg uninteressant. Wer häufiger mit Gutachtern zu tun hat weis was ich meine. Oder man denke im privaten Bereich an die Hauptuntersuchung beim Auto - der Prüfer auch letztlich ein Gutachter. Bei der DE*** bekomme ich die Plakette, die mir vorher der T** verweigert hat oder umgekehrt. Alles Tagesform, gutdünken und ein wenig Objektivität. Und zumal ein Gutachter ja auch i.d.R. vom Versicherer bezahlt wird.... Folgeaufträge???


    Wer will sich denn ersthaft darauf verlassen?


    Und dann bin ich wieder beim Eingangszitat - ich will nicht derjenige sein, der dann seinen eigenen Schutz nicht in Anspruch nehmen kann.


    Gruss MONSTI

  • Aber grobe Fahrlaessigkeite versichert doch fast keine Versicherung, egal in welchem Bereich. Frage ist halt nur, was genau das ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass DAN nicht auch so eine Klausel drin stehen hat.

  • Hallo zusammen,


    alles recht interessant.
    Ich bin bisher im Ausland über ADAC versichert.
    Leistungen habe ich mir seinerzeit schriftlich bestätigen lassen (Druckkammer, Trimix)
    Da ich ebenfalls eine Haftpflicht benötige (TL), wollte ich zu Aqua-med wechseln.
    Deren Professional-Paket beeinhaltet im Inland von der eigenen KV nicht abgedeckte Tauchunfälle, eine Auslands-KV, eine Haftpflicht und eine Tauchbezogene Rechtschutz-Vers. Alles in allem recht preiswert, da ich die Haftpflicht 'eh beim Verband nachweisen muss (und für sinnvoll erachte).


    Aufgrund des hier bisher Beschriebenen muss ich nochmal in mich gehen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Evtl. rede (schreibe) ich nochmal mit Aqua-med, um die schwammigen Aussagen mehr festzunageln. Mit diesen Aussagen werde ich wohl keine Police abschließen.


    Schönen Gruss
    Markus

    Ich kann garnicht tauchen. Mein karges Wissen habe ich aus anderen Foren. Ich rede hier nur schlau mit und versuche Frauen kennenzulernen.
    Wenn ich in Safaga tauche, werde nicht ich nass - Das Rote Meer wird Markus.
    Zwei Tage nach meinem OWD war Arielle nur noch Meerfrau.

  • Das Schlimme ist halt, daß man sich bei manchen Versicherern schon aufs Glatteis begibt wenn man die klassischen "Sporttauchgrenzen" auch nur minimal verlässt, und Hand aufs Herz, wer hat das noch nicht?
    Eine Deckung nur dort, wo die unternommene Aktivität mit nem Brevet abgedeckt ist, finde ich persönlich auch nicht optimal. Da ich ja nen Kurs nicht zum Schnuppern machen möchte sondern nur dann, wenn ich etwas schon versucht und für interessant befunden habe.
    Daher sehe ich momentan nur einen Versicherer für mich als geeignet und das ist DAN. Mein Glück, dass ich mich ohne den Hintergrund des hier behandelten zu kennen, gleich richtig entschieden habe.

  • Zitat

    Original von Markus
    Alles in allem recht preiswert, [...]


    ...wenn aber ein Ausschluss passiert fängt der "Wert" an zu wackeln.
    Ich hoffe Du hast wirklich was vom ADAC schriftlich - ich kenne Leute die sich auch auf den verlassen haben und taucherisch waren dann schnell alle Grenzen ausgereizt. Ich kann mir nicht mal annähernd vorstellen, dass die Risiken, die u.a. beim TMX tauchen entstehen können, wirklich gecovert sind, bzw. die Summen nicht ausreichen.


    Aber lesen macht ja klug - ich geh´ mal nachlesen.


    Gruss MONSTI

  • Ich finde beim ADAC keine max. Deckungssummen bis auf die 13.000 EUR Zahlungszusage ans Krankenhaus.
    Wenn das die max. Deckung ist, dann langt das meiner Meinung nach nicht für allzu viel Behandlung in einer Kammer. Von sonstiger Therapie, Bergung erst gar nicht zu reden.


    Markus, welche Zusage hast Du denn bekommen?


    Gruss MONSTI