Konsequenzen beim Tauchen in Seen ohne Erlaubnis

  • Wie ist das eigentlich in Baden Württemberg geregelt. ich darf doch überall tauchen wo es nicht verboten ist.


    Wie verhält sich das in einem Naturschutzgebiet?
    Reicht ein "Baden verboten"-Schild?
    Baggerseen, also Firmengelände auf denen gebaggert wird, sind die Tabu?


    Was passiert bei Missachtung (willentlich oder auch nicht). Also was könnte einem schlimmstenfalls vor Ort passieren?


    :-D

  • Ich halte mich an den Grundsatz: "Generell ist überall tauchen verboten, es sei es ist explizit freigegeben!"
    Eigentlich ist jedes Gewässer in Deutschland durch jemanden verwaltet.
    Diese Verwaltungsstelle, Pächter, Besitzer haben das Recht dich anzuzeigen.


    Ansonsten direkt zu deinen Fragen (allgemein Beantwortet, Ausnahmen gibts immer)


    Naturschutzgebiet: absolutes Tauchverbot!!! <- Ich wollte das Verbot auch nicht brechen


    Baden verboten: baden ist nicht gleich tauchen. Es gibt ja Gewässer in denen gibts ein Badeverbot aber eine Taucherlaubnis!!!


    "aktiver" Baggersee: miese Sicht und Lebensgefahr <- muss ich auch nicht haben

  • In BW ist es so wie Du beschrieben hast, Du darfst in allen Gewässern (auch private Seen , wenn sie öffentlich! zugänglich sind) für Wasssersport nutzen, es sei denn es ist ausdrücklich untersagt.
    Steht da also ein Schild "baden verboten" gilt das auch fürs Tauchen ;)


    Bei Missachtung... naja das geht wohl über Schelte :zeter:, zu angedrohte Schläge :boxing: :D bis hin zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch und noch n paar Paragraphen, kann also richtig nett teuer werden... da lohnt es sich vielleicht zu dem nächstgelegen "Baden erlaubt" See zu fahren, egal wie weit der weg ist :D

  • @Michl: das ist jetzt interessant!
    Du sagst generell darf man in BW immer tauchen?!
    In meiner Tauchausbildung damals wurde mir hier in NRW gelehrt das tauchen in Deutschland nur in dafür extra freigegebenen Seen erlaubt ist.


    Das wäre ja jetzt der genaue Umkehrschluss. ?(

  • In Baden-Würrtemberg, Bayern, Sachsen und glaub Sachsenanhalt ist die Gesetzgebung so zum Wohle und der sportlichen Ertüchtigung der Einwohner geregelt worden...


    Natürlich können die Kommunen ihre Gewässer mit Regeln belegen oder auch für Wassersport ganz schliessen, allerdings muss es dann ausgewiesen sein.


    Im restlichen D ist es nur dort erlaubt, wo es AUSDRÜCKLICH per Schild, Aushang o.ä. angezeigt wird.

  • Danke für die Aufklärung, generell liege ich mit meinem Grundsatz also nicht so falsch. Schön zu wissen das man im Süden und Osten der Republik einfacher ins Wasser kommt als hier! :zeter:

  • Die Rechtsgrundlage ist das Wassergesetz von Baden-Württemberg (bwWG). Es besagt:
    Die Oberflächengewässer in Baden-Württemberg unterliegen entsprechend §26 bwWG dem Gemeingebrauch. Darunter subsumieren die Juristen Dinge wie allgemein unschädliche Verrichtungen zum privaten Bedarf und solche, die der eigenen Erholung dienen. Also Handlungen wie z. B. das Schwimmen, das Paddeln, das Tauchen von Privatpersonen etc.. Diese Dinge sind allgemein gestattet und bedürfen keiner gesonderten Genehmigung.


    Daher stellt Baden-Würtemberg auch meineswissens die einzige Ausnahme bundesweit dar. :D


    Also wie .Michl geschrieben hat ist das Tauchen (und Baden) IN B-W immer erlaubt, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist.

  • Gehört zwar nicht unbedingt zu diesem Thema BW, aber fiel mir gerade dazu ein:


    Das gibt es ein Nachbarland, da wird nicht so zimperlich mit den Tauchern umgegangen.


    Ein Taucher, der in Luxemberg wohnt und den ich vor kurzem gesprochen habe, meinte bei unerlaubtem Tauchen in einem See in Luxemberg, speziell Stausee mit Trinkwasser-Qualität, die gesamte Tauchausrüstung vor Ort beschlagnahmt wird nebst dem Fahrzeug, was bei der "Tat" behilflich war!!
    Auto und Equipement --> futsch!!



    Fee

  • Vielen dank für eure Antworten. Ich wollte das Thema einfach mal diskutiren. Ohne dem Hintergedanken heimlich überall tauchen zu wollen. Ich habe hier bestimmt 20 betauchbare Seen im Umkreis von 20km wo ich mir sicher bin das man es darf.


    Ich habe nur mal so Geschichtlein gehört von wegen Beschlagnahmung der Tauchausrüstung. Kam mir aber etwas Stickstoffhaltig vor die Geschichte.


    (Hoffe ihr habt n guten Rutsch gehabt )

  • Mir fällt gerade ein, dass in Speyer (Rheinland-Pfalz) an diversen Seen Polizeikotrollen angekündigt wurden. Das betrifft Seen an denen Baden nicht erlaubt ist. Ich glaube 20 oder 40 Euro um den Dreh ist die Strafe.


    Zu Baggerseen an denen gebaggert wird, wollte ich noch sagen, das die Sicht nicht unbedingt schlecht sein muss. Bei uns gibt es aktive Baggerseen die eine absolute Top Sicht (verhältnismässig) haben. In Speyer haben da auch ein Tauchverein einen eigenen Uferbereich gepachtet.


    Die Seite von dem Anwalt mit Gewässerrecht usw. ist echt spitze. Hab sie mal komplett durchgelesen. Sie hat auch die meisten Fragen beantwortet.
    Allerdings habe ich nirgends etwas über Naturschutzgebiete gefunden. Was klar ist, das man nur Uferbereiche benutzen darf (generell) die begehbar sind, ohne das man Pflanzen zerstört. Das man Tiere nicht stören darf, sowie das Fernhalten von Brut und Laichplätzen ist auch klar.
    Was ist jetzt aber wirklich verboten? In unseren Naturschutzgebieten gibt es z.B. angelegte Angelstege. Baden scheint an diesen Stegen auch erlaubt zu sein. Modellboote sind verboten soweit ich weis, da sich Tiere gestört fühlen. Allerdings gibt es einen Modellsportverein in einem anderen Naturschutzgebiet mit Flugzeugen und Schiffen. Es gibt auch Naturschutzgebiete in denen Tauchen erlaubt ist. Der Marxweiher in Rheinlad-Pfalz ist so ein Beispiel. Hemmor glaube ich auch. Bin aber nicht sicher.


    Hat irgend jemand vielleicht eine Quelle wo man sich die Rechtsgrundlagen eines Naturschutzgebietes (Regierungsbezirk-, Land-, oder Bundesabhängig??) anschauen kann?

  • In Sachsen-Anhalt ist das mit dem Gemeingebrauch und Tauchen nicht ganz so einfach, das gilt dort nämlich nur für natürliche Gewässer. Ich hatte dort das Problem in Pretzien einmal, da kam ein unfreundlicher kleiner Mann forderte uns auf zusammen zu packen und 2,70€ Tauchgebühr.
    Der erzählte mir dann irgenwas von "Gemeingebrauch gilt nur für fliessende Gewässer", darauf hab ich das Amt in Pretzien angeschrieben und mich aufklären lassen:... gilt für natürliche Gewässer, Steinbrüche sind keine natürlichen Gewässer dort braucht man eine Erlaubnis vom Eigentümer oder Pächter.
    In Brandenburg ist es ganz verrückt, da sollte der zuständige Minister eine Verordnung erlassen in der die Seen in denen das Tauchen erlaubt ist aufgeführt sind.
    Aber was macht man nun wenn der keine Lust hat?:evil: Bis heute gibt es diese Auflistung jedenfalls nicht.:wirr:
    In Naturschutzgebieten kann es unterschiedlich sein, im Stechlinsee z.B. ist das Tauchen nur an einer Stelle erlaubt

  • Zitat

    Original von .Michl
    In Baden-Würrtemberg, Bayern, Sachsen und glaub Sachsenanhalt ist die Gesetzgebung so zum Wohle und der sportlichen Ertüchtigung der Einwohner geregelt worden...


    Bayern gehört nicht dazu. Hier werden die Seen einzeln über Allgemeinverfügungen geregelt.


    Gemeingebrauch gilt aber nur in öffentlichen, stehenden, natürlichen Gewässern, damit gehören Flüsse, Talsperren und Baggerseen nicht dazu :(...


    Grüsse,
    Marieke

  • Ein Beispiel aus NRW:


    Ein TG in einem nicht gekennzeichneten See hier bei uns um die Ecke.
    Schöner See. Raus und am Auto umgezogen. Da kam ein DLRG-Auto
    und der Fahrer (DLRG-Mann) sagte, daß hier Tauchen verboten ist.
    Allerdings... Wenn wir Mitglied im DLRG (€80/Jahr p.P.) würden,
    dann dürften wir immer reinhüpfen, wenn uns danach ist...


    :tomato:

  • Zitat

    Original von Biber
    Ich habe nur mal so Geschichtlein gehört von wegen Beschlagnahmung der Tauchausrüstung. Kam mir aber etwas Stickstoffhaltig vor die Geschichte.


    Frei nach Peter Lustig: "Klingt komisch - ist aber so!"


    Auch wenn das vielleicht im Einzelfall nicht ganz dem geltenden Recht entspricht - diskutiere Mal mit einem Polizisten vor Ort :D
    Ich kenne zumindest einen Fall in dem das tatsächlich passiert ist. Die Beschlagnahmung war IMHO allerdings eher eine "erzieherische" Massnahme als tatsächlich gerechtfertigt. Allemal ärgerlich!


    Gruss MONSTI